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Aktualisiert: 15. Mai 2025
Aufrührerisch sei das Schriftstück eben so wenig, denn die Verfasser hätten es nicht unter dem Volke vertheilt, sondern es privatim den Händen des Königs allein übergeben; auch sei es kein Libell, sondern eine anständige Petition, wie sie nach den Gesetzen Englands, ja nach den Gesetzen des römischen Kaiserreichs und nach den Gesetzen aller civilisirten Staaten jeder Unterthan, welcher glaubt, daß ihm Unrecht geschehen, mit Fug und Recht dem Souverain überreichen dürfe.
Er hatte auf Befehl des Hauses der Gemeinen einen von Dangerfield verfaßten erzählenden Bericht herausgegeben. Hätte ein Privatmann diese Schrift veröffentlicht, so würde sie unbestreitbar als ein aufrührerisches Libell zu betrachten gewesen sein.
Er sagte, er wolle nicht seine Ansicht über die Dispensationsfrage abgeben, er habe dies nicht nöthig, er könne dem Staatsprokurator in vielen Punkten seiner Rede nicht beistimmen, ein Unterthan habe allerdings das Recht, zu petitioniren, aber die dem Gerichtshofe vorliegende specielle Petition, sei ungebührlich abgefaßt und daher in den Augen des Gesetzes ein Libell.
Der Beweis, daß die Bischöfe das gesetzwidrige Libell geschrieben hatten, war nicht genügend; es mußte auch bewiesen werden, daß sie es in der Grafschaft Middlesex geschrieben hatten.
Ich bin der Größte und Stärkste von uns Zwölfen; ehe ich aber eine Petition wie diese als ein Libell anerkenne, bleibe ich hier, bis ich nicht mehr dicker bin als ein Pfeifenrohr.“ Es war sechs Uhr Morgens, als Arnold endlich nachgab. Es wurde bald bekannt, daß die Geschwornen einig waren; wie aber ihr Ausspruch lautete, war noch ein Geheimniß. Um zehn Uhr versammelte sich der Gerichtshof wieder.
Holloway umging die Dispensationsfrage, sagte aber, ihm scheine die Petition so gefaßt, wie sie Unterthanen, die sich in ihrem Rechte gekränkt glaubten, wohl zu überreichen befugt seien, und sie sei daher kein Libell. Powell trat noch kühner auf.
Sie gehorchten seinem Befehle, ließen sich heftig über die Geistlichkeit aus, schmähten die sieben Bischöfe, nannten die denkwürdige Petition ein aufrührerisches Libell, kritisirten Sancroft's Styl mit großer Schärfe und sagten, Seine Gnaden sollten für ihr schlechtes Englisch vom Doctor Busby ausgepeitscht werden.
Aber war das veröffentlichte Schriftstück ein falsches, böswilliges und aufrührerisches Libell? Bis jetzt hatte es sich nur darum gehandelt, ob eine Thatsache, die Jedermann als wirklich geschehen kannte, nach den technischen Regeln des Beweises constatirt werden konnte; jetzt aber erhielt der Streit ein höheres Interesse.
Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu London. Hamburg 1851. Libell of Englishe Policye , hrsg. von W. Hertzberg und R. Pauli. Leipzig 1878. Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreußen. Gotha 1908. Lüb. Chron.: Die lübeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache, hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30. Lüb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis.
Geistliche waren zu Dutzenden abgesetzt worden, weil sie ihre Eide nicht brechen wollten. Prälaten, deren unerschütterlicher Treue der König seine Krone verdankte, hatten ihn auf den Knien gebeten, daß er ihnen nicht befehlen möchte, die Gesetze Gottes und des Landes zu verletzen. Ihre bescheidene Bittschrift war als ein aufrührerisches Libell betrachtet worden.
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