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Aktualisiert: 6. Mai 2025


Gegen Mittag begab sich Kohlhaas, von seinen drei Landsknechten begleitet, unter dem Gefolge einer unabsehbaren Menge, die ihm aber auf keine Weise, weil sie durch die Polizei gewarnt war, etwas zu Leide tat, zu dem Grosskanzler des Tribunals, Grafen Wrede.

Der Grosskanzler, der ihn mit Milde und Freundlichkeit in seinem Vorgemach empfing, unterhielt sich waehrend zwei ganzer Stunden mit ihm, und nachdem er sich den ganzen Verlauf der Sache, von Anfang bis zu Ende, hatte erzaehlen lassen, wies er ihn, zur unmittelbaren Abfassung und Einreichung der Klage, an einen, bei dem Gericht angestellten, beruehmten Advokaten der Stadt.

Zum voelligen Verderben des armen Kohlhaas musste der Grosskanzler selbst, aus uebergrosser Rechtlichkeit, und einem davon herruehrenden Hass gegen die Familie von Tronka, beitragen, diese Stimmung zu befestigen und zu verbreiten.

Der Grosskanzler, indem er sich eine Brille von der Nase nahm, sagte: dass er in einem doppelten Irrtum stuende; einmal, wenn er glaube, dass der in Rede stehende Umstand anders nicht, als durch eine Okular-Inspektion des Kohlhaas auszumitteln sei; und dann, wenn er sich einbilde, er, der Kanzler, sei befugt, den Kohlhaas durch eine Wache, wohin es dem Junker beliebe, abfuehren zu lassen.

Der Kurfuerst, da der Prinz sowohl als der Grosskanzler dem Mundschenk, Herrn Hinz, auf diese Rede mit einem blossen Blick antworteten, und die Verhandlung mithin geschlossen schien, sagte: dass er die verschiedenen Meinungen, die sie ihm vorgetragen, bis zur naechsten Sitzung des Staatsrats bei sich selbst ueberlegen wuerde.

Der Prinz Christiern von Meissen, auf die Frage des Herrn, was er davon halte? aeusserte, mit Verehrung gegen den Grosskanzler gewandt: die Denkungsart, die er an den Tag lege, erfuelle ihn zwar mit dem groessesten Respekt; indem er aber dem Kohlhaas zu seinem Recht verhelfen wolle, bedenke er nicht dass er Wittenberg und Leipzig, und das ganze durch ihn misshandelte Land, in seinem gerechten Anspruch auf Schadenersatz, oder wenigstens Bestrafung, beeintraechtige.

Der Grosskanzler des Tribunals, Graf Wrede, aeusserte, halb zu ihm gewandt, sein Bedauern, dass eine so zarte Sorgfalt, als er, bei der Aufloesung dieser allerdings misslichen Sache, fuer den Ruhm des Herrn zeige, ihn nicht, bei der ersten Veranlassung derselben, erfuellt haette.

Der Kurfuerst erhielt diesen Brief eben, als der Prinz Christiern von Meissen, Generalissimus des Reichs, Oheim des bei Muehlberg geschlagenen und an seinen Wunden noch daniederliegenden Prinzen Friedrich von Meissen; der Grosskanzler des Tribunals, Graf Wrede; Graf Kallheim, Praesident der Staatskanzlei; und die beiden Herren Hinz und Kunz von Tronka, dieser Kaemmerer, jener Mundschenk, die Jugendfreunde und Vertrauten des Herrn, in dem Schlosse gegenwaertig waren.

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