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Aktualisiert: 1. Juni 2025
Dies Anderssein wäre der Unterschied an ihr, wornach sie sich in bestehende geistige Massen und in die Glieder verschiedener Gewalten teilte; teils daß diese Massen die Gedankendinge einer gesonderten gesetzgebenden, richterlichen und ausübenden Gewalt wären, teils aber die realen Wesen, die sich in der realen Welt der Bildung ergaben, und indem der Inhalt des allgemeinen Tuns näher beachtet würde, die besondern Massen des Arbeitens, welche weiter als speziellere Stände unterschieden werden.
Welche Lage war dies nun für einen patriotischen Senator, der die ganze Woche vorher den gesetzgebenden Körper seines Geburtslandes angeregt hatte, strengere Bestimmungen gegen flüchtige Sklaven und deren Helfer und Mitschuldige zu erlassen!
Leider hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei, daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel, welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei.
Die Moraltheologie ist also nur von immanentem Gebrauche, nämlich unsere Bestimmung hier in der Welt zu erfüllen, indem wir in das System aller Zwecke passen, und nicht schwärmerisch oder wohl gar frevelhaft den Leitfaden einer moralisch gesetzgebenden Vernunft im guten Lebenswandel zu verlassen, um ihn unmittelbar an die Idee des höchsten Wesens zu knüpfen, welches einen transzendenten Gebrauch geben würde, aber ebenso, wie der der bloßen Spekulation, die letzten Zwecke der Vernunft verkehren und vereiteln muß.
Nicht weniger deutlich sah er, daß zwischen der äußeren und der inneren Politik Englands ein enger Zusammenhang stattfand, daß der Regent dieses Landes, wenn er mit dem gesetzgebenden Körper harmonirte, stets einen großen Einfluß auf die Angelegenheiten der Christenheit ausüben und daß ihm offenbar daran gelegen sein mußte, der ungebührlichen Machtvergrößerung irgend eines festländischen Potentaten entgegenzuwirken; daß auf der andren Seite der Souverain, wenn der gesetzgebende Körper ihm nicht traute und ihn in seinen freien Bewegungen hemmte, in der europäischen Politik nur von geringem Gewicht sein konnte und daß dieses ganze kleine Gewicht in die falsche Wagschale fallen würde.
Dezember 1829 dem Beispiel ihrer Nachbarn, sie vereinbarten mit Preußen Handelserleichterungen und Straßenbauten und versprachen, dem preußischen oder dem bayrischen Verein beizutreten, sobald sie ihrer Pflichten gegen die Mitteldeutschen ledig seien. Im Frankfurter gesetzgebenden Körper fragte man murrend: warum verständige Kaufleute sich verpflichten sollten, zwölf Jahre lang nichts zu tun?
Überall herrschte Unschlüssigkeit, Hader und Unordnung. Das hauptsächliche Streben des Souverains zielte dahin, die Prärogative des gesetzgebenden Körpers zu beeinträchtigen, und das Streben des gesetzgebenden Körpers ging nach Übergriffen in die Hoheitsrechte des Souverains.
In der Tat. Die Trennung zwischen dem politischen und dem ökonomischen Kampf und die Verselbständigung beider ist nichts als ein künstliches, wenn auch geschichtlich bedingtes Produkt der parlamentarischen Periode. Einerseits wird hier, bei dem ruhigen, »normalen« Gang der bürgerlichen Gesellschaft, der ökonomische Kampf zersplittert, in eine Vielheit einzelner Kämpfe in jeder Unternehmung, in jedem Produktionszweige aufgelöst. Anderseits wird der politische Kampf nicht durch die Masse selbst in einer direkten Aktion geführt, sondern, den Formen des bürgerlichen Staates entsprechend, auf repräsentativem Wege, durch den Druck auf die gesetzgebenden Vertretungen. Sobald eine Periode revolutionärer Kämpfe eintritt, d.
Rochester, Godolphin und Sunderland, aus welchen das innere Kabinet bestand, war es kein Geheimniß, daß ihr voriger Herrscher von dem Versailler Hofe Geld empfing. Jakob zog sie zu Rathe, ob es angemessen sei, den gesetzgebenden Körper zu versammeln.
Er war eben im Begriff, von einer protestantischen gesetzgebenden Versammlung volle Duldung für die Katholiken zu verlangen, und es konnte ihm daher nichts unwillkommener sein, als die Nachricht, daß die Regierung eines Nachbarstaates so eben den Protestanten die Duldung entzogen habe.
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