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Aktualisiert: 29. Juni 2025


Wenn wir z.B. nur bedenken, welche Wirkungen das Gefühl eines ohnmächtigen Ingrimms, das längere Zeit immer in uns erneut würde, auf uns haben müsste, wie jeder Einzelne an sich abnehmen kann, so werden wir einmal ermessen können, wie dasselbe Gefühl auf die Naturvölker eingewirkt haben muss, bei welchen es durch so furchtbare Misshandlungen fortwährend erneut wurde und es sehr begreiflich finden, wenn sie schon durch dieses allein zu Grunde gegangen wären; wir werden einsehen, was die gebildeten Mexikaner und Peruaner gelitten haben und warum gerade sie so rasch mit dem Sturze ihrer Bildung zu Grunde gingen; wir werden aber andererseits zugestehen müssen, dass wir unter ähnlichen Verhältnissen wohl viel weniger Widerstandskraft haben würden, als jene Völker, und gewiss jetzt erst recht aufhören von einer besonderen Lebensunfähigkeit der Naturvölker zu sprechen, da wir dem Unheil, welchem jene unterliegen, viel rascher unterliegen würden.

Die Sonderinteressen schwiegen; in dem gemeinsamen Druck fuehlte man doch sich wieder als ein Volk, und was man, da man es besass, gleichgueltig verspielt hatte, die Freiheit und die Nationalitaet, dessen unendlicher Wert ward nun, da es zu spaet war, von der unendlichen Sehnsucht vollstaendig ermessen. Aber war es denn zu spaet?

Daß er mit seinen mächtigen Schritten viel rascher vorwärts kam als seine Brüder, das kann Jeder leicht ermessen, denn wo die Meilen einem Manne unter den Füßen schwinden, ohne daß diese ermüden, da wird ihm das Wandern nicht beschwerlich.

Ich setzte mich also hin, schrieb an jene Herren in Surinam, wie ich zufälligerweise mit ihrem Bruder bekannt geworden, und überließ es ihrem Ermessen, ob sie die dürftige Lage der Familie nicht in etwas erleichtern wollten. Der Brief ging über Holland an seinen Bestimmungsort ab.

Niemand kann ermessen, um wie viel wir in den fünfzig Jahren seit seinen Büchern den Dostojewskischen Menschen schon ähnlicher geworden sind, wie viele Prophezeiungen sich schon in unserem Blute, in unserem Geiste von seiner Ahnung erfüllen. Das Neuland, das er als erster beschritten, ist vielleicht schon unser Land, die Grenzen, die er überwunden, unsere sichere Heimat.

Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen jeweils für besteuerungswürdig erachtet das ist glücklicherweise ausgeschlossen. Bestimmte Voraussetzungen lassen sich aber immer für ein bestimmtes Steuersubjekt auch aufheben und dann ist für dieses Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z.

So war endlich die Zeit gekommen, in welcher es der Vater für geraten fand, mir die ganze Rente der Erbschaft des Großoheims zu freier Verfügung zu übertragen. Er sagte, ich könne mit diesem Einkommen verfahren, wie es mir beliebe, nur müßte ich damit ausreichen. Er werde mir auf keine Weise aus dem Seinigen etwas beitragen, noch mir je Vorschüsse machen, da meine Jahreseinnahme so reichlich sei, daß sie meine jetzigen Bedürfnisse, selbst wenn sie noch um Vieles größer würden, nicht nur hinlänglich decke, sondern daß sie selbst auch manche Vergnügungen bestreiten könne, und daß doch noch etwas übrig bleiben dürfte. Es liege somit in meiner Hand, für die Zukunft, die etwa größere Ausgaben bringen könnte, mir auch eine größere Einnahme zu sichern. Meine Wohnung und meinen Tisch dürfe ich nicht mehr, wenn ich nicht wolle, in dem Hause der Eltern nehmen, sondern wo ich immer wollte. Das Stammvermögen selber werde er an dem Orte, an welchem es sich bisher befand, liegen lassen. Er fügte bei, er werde mir dasselbe, sobald ich das vierundzwanzigste Jahr erreicht habe, einhändigen. Dann könne ich es nach meinem eigenen Ermessen verwalten. »Ich rate dir aber«, fuhr er fort, »dann nicht nach einer größeren Rente zu geizen, weil eine solche meistens nur mit einer größeren Unsicherheit des Stammvermögens zu erzielen ist. Sei immer deines Grundvermögens sicher und mache die dadurch entstehende kleinere Rente durch Mäßigkeit größer. Solltest du den Rat deines Vaters einholen wollen, so wird dir derselbe nie entzogen werden. Wenn ich sterbe oder freiwillig aus den Geschäften zurück trete, so werdet ihr beide auch noch von mir eine Vermehrung eures Eigentums erhalten. Wie groß dieselbe sein wird, kann ich noch nicht sagen, ich bemühe mich, durch Vorsicht und durch gut gegründete Geschäftsführung sie so groß als möglich und auch so sicher als möglich zu machen; aber alle stehen wir in der Hand des Herrn, und er kann durch Ereignisse, welche kein Menschenauge vorher sehen kann, meine Vermögensumstände bedeutend verändern. Darum sei weise und gebare mit dem Deinigen, wie du bisher zu meiner und zur Befriedigung deiner Mutter getan hastIch war gerührt über die Handlungsweise meines Vaters und dankte ihm von ganzem Herzen. Ich sagte, daß ich mich stets bestreben werde, seinem Vertrauen zu entsprechen, daß ich ihn inständig um seinen Rat bitte, und daß ich in Vermögensangelegenheiten wie in anderen nie gegen ihn handeln, und daß ich auch nicht den kleinsten Schritt tun wolle, ohne nach diesem Rat zu verlangen. Eine Wohnung außer dem Hause zu beziehen, solange ich in unserer Stadt lebe, wäre mir sehr schmerzlich, und ich bitte, in dem Hause meiner Eltern und an ihrem Tische bleiben zu dürfen, solange Gott nicht selber durch irgend eine Schickung eine

Die Abberufung blieb natuerlich dem Ermessen des Regenten anheimgestellt, ebenso wie die Ernennung; als Regel wurde angenommen, dass der konsularische Statthalter nicht ueber zwei, der praetorische nicht ueber ein Jahr in der Provinz bleiben solle.

Ich, der ich nicht Soldat bin, kann und will nur urteilen, soweit ein gesundes Paar Augen und ein schlichter Menschenverstand ausreicht. Das übrige mag dem Ermessen des Lesers anheimgestellt bleiben.

Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden gewissenhaften Beamten fortwährend vor Skrupel zu stellen wegen der Frage, ob im gegebenen Fall seine »Gründe« wirklich so wichtig, so triftig seien, daß sie mit Fug als »dringende« gelten müßten.

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