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Aktualisiert: 3. Juni 2025


Dazu kommt dann die Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella auf dreissig Tage anschlaegt. Die Bauernwirtschaft war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur verschieden durch den kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine Kinder arbeiteten hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt.

Syrakus und die frueher von ihm abhaengigen Staedte traten unter die den Roemern steuerpflichtigen Gemeinden ein nur Tauromenion und Neeton erhielten das Recht von Messana, waehrend die leontinische Mark roemische Domaene und die bisherigen Eigentuemer roemische Paechter wurden , und in dem den Hafen beherrschenden Stadtteil, der "Insel", durfte fortan kein syrakusanischer Buerger wohnen.

Die Uebergabe der Sache, die Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie die Parteien die Absicht in verstaendlicher Weise erklaert haben; es ist zwar ueblich, dem neuen Eigentuemer die Sache in die Hand zu geben, den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu verhuellen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes einzufuehren; aber alle diese uralten Uebungen sind schon nach aeltestem roemischen Landrecht rechtlich wertlose Gebraeuche.

Im gewoehnlichen Rechtslauf kann jeder unbeschraenkt sein Eigentum weggeben an wen er will, allein nur in der Art, dass er dasselbe sofort aufgibt; dass das Eigentum vorlaeufig dem Eigentuemer bleibe und bei seinem Tode auf einen andern uebergehe, ist rechtlich unmoeglich es sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte; was hier nicht bloss die auf dem Markt versammelte, sondern auch die zum Kampf sich ordnende Buergerschaft bewilligen konnte.

Was der roemische Buerger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben wie die am Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstueck, das ausserhalb der roemischen Grenze liegt, kann der roemische Buerger wohl faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentuemer gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzuruecken, ist der einzelne Buerger nicht befugt.

Inzwischen fand man an demselben nichts, das den Eigentuemer haette verraten koennen, ausser etwa, dass er, auf befremdende Weise, zierlich und praechtig gearbeitet war.

Die letztere Festsetzung war nicht unbillig; wenn der Glaeubiger tatsaechlich als der Eigentuemer der Habe seines Schuldners bis zum Belauf der ihm geschuldeten Summe anzusehen war, so war es wohl gerechtfertigt, dass er an der allgemeinen Entwertung des Besitzes seinen Anteil mittrug.

Koenig Massinissa, der nur auf ausdruecklichen Befehl davon abgestanden war, selber zu erscheinen, liess durch seinen Sohn erklaeren, dass er sich nur als den Nutzniesser, die Roemer aber als die wahren Eigentuemer seines Reiches betrachte und dass er stets mit dem zufrieden sein werde, was sie ihm uebrig lassen wuerden. Darin war wenigstens Wahrheit.

Aber man wuerde sehr irren, darum aus der roemischen Verfassung eine Theokratie zu machen; nie sind den Italienern die Begriffe Gott und Koenig in aegyptischer und orientalischer Weise ineinander verschwommen. Nicht der Gott des Volkes ist der Koenig, sondern viel eher der Eigentuemer des Staats.

Anerkanntermassen war der Eigentuemer des okkupierten Landes der Staat; der Inhaber konnte als bloss geduldeter Besitzer in der Regel nicht einmal den gutglaeubigen Eigentumsbesitz sich zuschreiben, und wo er ausnahmsweise es konnte, stand ihm entgegen, dass gegen den Staat nach roemischem Landrecht die Verjaehrung nicht lief.

Wort des Tages

liebesbund

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