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Besondere Ehrenrechte waren Befreiung von den Leiturgien (ἀ

Vor mehreren Jahrhunderten, erzählte Bimbo, war ich der Sohn eines Scharfrichters in einer kleinen Stadt des Nordens. Damals war dieselbe frei und mächtig, ein kleines Reich für sich, nur daß der römische Kaiser noch einige Titular- und Ehrenrechte darin besaß, die ein Burgvogt mit Schall und Gepränge, aber ohne etwas Wesentliches zu bedeuten und vermögen, vertrat.

Es ist ebenso leicht zu erklaeren wie schwer zu rechtfertigen, dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die daran geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden liess und darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den tatsaechlich hoechsten Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des kurulischen Sessels, sondern als einfachen Stabsoffizier hinstellte, dessen Auszeichnung eine rein persoenliche war.

Jetzt stellte ferner sich fest, dass zu den Gemeindeaemtern, woran diese erblichen Ehrenrechte geknuepft waren, weder die niederen noch die ausserordentlichen noch die Vorstandschaft der Plebs gehoere, sondern lediglich das Konsulat, die diesem gleichstehende Praetur und die an der gemeinen Rechtspflege, also an der Ausuebung der Gemeindeherrlichkeit teilnehmende kurulische Aedilitaet ^3.

Einmal aber knuepften sich an die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts mancherlei teils persoenliche, teils erbliche Ehrenrechte: so galt die Ehre des Triumphs als rechtlich bedingt durch die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts und wurde nie einem Offizier gegeben, der nicht dieses selbst verwaltet hatte; so stand es den Nachkommen eines kurulischen Beamten frei, das Bild eines solchen Ahnen im Familiensaal auf- und bei geeigneten Veranlassungen oeffentlich zur Schau zu stellen, waehrend dies fuer andere Vorfahren nicht statthaft war ^3.

Bei der ordentlichen sicherte er einen dauernden Einfluss sich dadurch, dass die Wahlkollegien durch Gesetz ^14 verpflichtet wurden, den ersten zwanzig vom Monarchen mit Empfehlungsschreiben versehenen Bewerbern um die Quaestur ihre Stimmen zu geben; ueberdies stand es der Krone frei, die an die Quaestur oder ein derselben uebergeordnetes Amt geknuepften Ehrenrechte, also namentlich den Sitz im Senat, ausnahmsweise auch an nichtqualifizierte Individuen zu vergeben.

Man müßte wirklich bei der hohen Staatsregierung darauf antragen, daß ihm der Titel und Rang, sobald sein Verbrechen nur erst einmal constatirt worden, wieder abgenommen würde, daß er aller dieser Ehrenrechte verlustig gehe. Ein wahres Scheusal von einem Commerzienrath.“

In innerlicher Verwandtschaft hiermit steht die gleichfalls in dieser Zeit aufkommende Quasijurisdiktion der Zensoren, welche ihre Befugnis, das roemische Budget und die Buergerlisten festzustellen, benutzten, teils um von sich aus Luxussteuern aufzulegen, welche von den Luxusstrafen nur der Form nach sich unterschieden, teils besonders um auf die Anzeige anstoessiger Handlungen hin dem tadelhaften Buerger die politischen Ehrenrechte zu schmaelern oder zu entziehen.

Da aber die Verurteilung auf keinen Fall den Verlust der Ehrenrechte nach sich ziehen kann, so fragt es sich, ob diese Entziehung nicht eine Bedingung für die Aberkennung der Pension ist, in welchem Falle Sie gedeckt wären. Daß gegen Sie als einenApostatendie herrschende Gewalt eine besondere Animosität besitzt, ist sicher...“

Die Mitglieder einer indianischen Familie Namens Morocoymas behaupten von den ersten Ansiedlern im Thale abzustammen und als solche rechtmäßige Eigenthümer der Höhle zu seyn; sie beanspruchen das Monopol des Fetts, aber in Folge der Klosterzucht sind ihre Rechte gegenwärtig nur noch Ehrenrechte.