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Aktualisiert: 23. Mai 2025


Doch gibt es, Gott sei Dank, auch jetzt schon geistige und menschheitsethische Instanzen, welche den Totschlag einer Menschenseele für wenigstens ebenso strafbar halten wie die Ermordung eines Menschenkörpers. Am 27. März 1905 hatte Lebius die oben aufgeführten Anklagen in seiner "Sachsenstimme" gegen Max Dittrich geschleudert, und am 18.

So am 15. August 1904: "Werter Herr Dittrich! Ich gebe Ihnen für die Vermittlung ein Prozent. Mehrals10000Mk.braucheichnicht. Ich würde aber auch mit weniger vorlieb nehmen. Das Honorar sende ich am 20. d. wie verabredet. Können Sie nicht Dr. May bearbeiten, daß er mir Geld vorschießt? Freundlichen Gruß R. Lebius." Dann am 27. August: "Werter Herr Dittrich! Meine Frau kommt am 1.

Er war nämlich Herrn Max Dittrich ein Honorar von 37 Mark 45 Pfennigen schuldig, welches er trotz der Kleinheit dieses Betrages nicht bezahlen konnte. Es wurde ihm daraufhin ein Spiegel gerichtlich abgepfändet. Als er von Dittrich, anstatt der 10 000 Mark von mir, eine Mahnung um diese 37 Mark 45 Pfennig bekam, schrieb er ihm am 3. September: "Geehrter Herr Dittrich! Ich habe Herrn Dr. med.

Dieser kam sofort nach Radebeul geeilt, um mich zu bitten, mich bei Dittrich dafür zu verwenden, daß dieser ihm, Herrn Lebius, das Werk in Verlag gebe. Er wurde ganz selbstverständlich mit dieser Bitte abgewiesen, und ich schrieb Herrn Max Dittrich, daß ich niemals wieder mit ihm verkehren würde, wenn es ihm einfalle, diesem Manne die Broschüre zu überlassen.

Ich hatte bekanntlich, als dieser Herr seinen Besuch bei mir machte, den Redakteur und Militärschriftsteller Max Dittrich als Zeugen dazu geladen, aus Mißtrauen und Vorsicht, um gegen etwaige spätere Lügen und Schwindeleien des Herrn Lebius durch einen vollgültigen Zeugen geschützt zu sein. Herr Dittrich war damals vom Anfang bis zum Ende anwesend und hatte jedes von mir gesprochene Wort gehört.

Laufen ihm die Sozialdemokraten nicht nach, so laufen ihm die Anderen nach! Als wir drei diese erstaunlichen Belehrungen hörten, brauste Max Dittrich einige Male zornig auf; meine Frau war still vor Erstaunen; ich aber ging hinaus, um den Ekel zu verwinden! Lebius bekam infolge dessen weder Geld noch sonst etwas von mir.

Noch ehe er sich an diesem Abend mit Max Dittrich entfernte, beklagte ich mich absichtlich über die vielen Zuschriften, in denen man mich, den gar nicht reichen Mann, mit Bitten um Geld überschüttet, und tat dies in einer Weise, die jeden gebildeten, ehrenhaften Mann abhalten mußte, mir mit ähnlichen Wünschen zu kommen.

"Obgleich seine zweite Frau sehr tolerant war, trieb Dittrich es schließlich so schlimm, daß eine Ehescheidung unvermeidlich wurde." "Mit der 16jährigen mit im Hause wohnenden Nichte seiner Frau unterhielt er ein mehrjähriges Verhältnis." "Dann fing er ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen an." "Seine Frau ließ ihn durch ein Detektivbureau beobachten."

Das würde zur Charakterisierung dieses Herrn jedenfalls genügen, ist aber noch lange nicht alles, denn wenn man Gelegenheit findet, die Akten Dittrich contra Lebius aufzuschlagen, so sieht man am Schlusse derselben Herrn Lebius in noch ganz anderer Weise beleuchtet.

Dergleichen absichtliche Täuschungen gehören eigentlich vor den Staatsanwalt. Ich mache auf seine Ueber- und Unterschriften aufmerksam: "Sehr geehrter Herr . . . . Mit vorzüglicher Verehrung!" "Mit großer Hochachtung und Verehrung!" "Sehr geehrter Herr Doktor . . . . In Verehrung und Dankbarkeit." Als er sah, daß diese Höflichkeiten nicht zogen, schrieb er nicht mehr an mich, sondern an Dittrich.

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