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Er versuchte, mich brieflich umzustimmen, doch vergeblich. Da kam er, der alte Herr, persönlich nach Radebeul. Das war rührend, hatte aber auch keinen Erfolg. Er schickte dann seinen Neffen, ganz selbstverständlich mit demselben negativen Resultate, denn sie beide waren es doch nicht, die sich an meinen Rechten vergriffen hatten. Da kam der Richtige, Heinrich Keiter selbst.

Ja, es kam ihm sogar der Gedanke, daß ich von dieser Zeugenschaft schon im Café Bauer gewußt habe. Das erzürnte ihn. Er schickte seine Frau zu meiner Frau nach Radebeul, um mir zu drohen. Meine Frau wünschte diese Zusammenkunft in meinem Hause; aber darauf ging Frau Lebius nicht ein. Die beiden Frauen trafen sich im Restaurant unseres Bahnhofes.

Ich schrieb heim und beauftragte einen dortigen Freund, dem ich vollständig vertrauen konnte, sich einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen und meine Sache bis zu meiner Heimkehr zu führen, wenn nötig sogar gerichtlich. Dieser Freund hieß Richard Plöhn und war der Besitzer der "Sächsischen Verbandstoffabrik" in Radebeul, die er gegründet hatte.

Auch ich bin schon oft vorbestraft. | | Sie brauchen sich vor dem Gericht gar nicht | | zu fürchten. Sie sind noch nicht vorbestraft, Sie | | dürfen schwören. May aber darf nicht schwören. | | May steht unter Polizeiaufsicht. Es ist ihm | | verboten, in einer Stadt zu wohnen. Darum | | wohnt er in Radebeul. | | I ch b i n e i n g r o ß e s, f o r e n s i s ch e s | | T a l e n t.

Da kam eine zweite Denunziation, und nun war der Fürst gezwungen, sich nach Dresden zu wenden, um zu erfahren, was mit meinen Vorstrafen sei. Er erhielt die eingehendste Auskunft. Es wurde ein Beamter nach Radebeul geschickt, um sich an Ort und Stelle zu erkundigen.

Dieser kam sofort nach Radebeul geeilt, um mich zu bitten, mich bei Dittrich dafür zu verwenden, daß dieser ihm, Herrn Lebius, das Werk in Verlag gebe. Er wurde ganz selbstverständlich mit dieser Bitte abgewiesen, und ich schrieb Herrn Max Dittrich, daß ich niemals wieder mit ihm verkehren würde, wenn es ihm einfalle, diesem Manne die Broschüre zu überlassen.