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Aktualisiert: 6. Juni 2025
Küchen, Vorrathshäuser und Brauereien lagen rings um das Gebäude, das mit dem langen Banketsaale, der Audienzhalle, den Frauengemächern und einzelnen Zellen ein merkwürdiges, aber keineswegs imponirendes Ganze ausmachte. Der Despot führte seine Gäste in den ersten Stock, zu welchem man auf einer Leiter gelangte.
Die heutigen Vertreter oder Generalagenten auswärtiger Brauereien beschränken sich meist auf den Fassbierhandel und überlassen den Verschleiss in Flaschen an Zwischenglieder; jene Bierniederlagen gaben zwar auch das Bier in Fässern ab, wenn es verlangt wurde; das Hauptgeschäft aber bildete der Vertrieb von Flaschenbier und zwar sowohl in der Form der Lieferung als auch in der des Verkaufes über die Strasse.
Es ist eine eigenartige Erscheinung, wie auch in diesem Falle die Weissbierbrauerei in Berlin ihren eigentümlich konservativ-patriarchalischen Charakter sich bewahrt hat. In der Natur des obergährigen Bieres liegt durchaus nichts, was die Brauereien hätte abhalten können, den Selbstabzug und Vertrieb in eigene Hand zu nehmen.
Dazu kam, dass bei den Besitzern der Weissbierbrauereien viel weniger Neigung bestand, ihre Hand zur Umwandlung ihres Betriebes in eine Aktiengesellschaft zu bieten als bei den Besitzern der z. T. selbst noch nicht lange bestehenden bayrischen Brauereien.
Das Publikum kam den Brauereien mit grossem Vertrauen entgegen und begann, sich von den Bierverlegern abzuwenden. Eine intensive Reklame seitens der Bierbrauereien unterstützte diese in ihren Bemühungen.
Die Gefahr der Verfälschung des Bieres, von der in Bezug auf die bayrischen Brauereien gesprochen wurde, bestand bei ihnen in weit höherem Masse als bei jenen; der Erfolg hätte sie bei ihrem Bestreben, auf Uebernahme des Flaschenbiervertriebes vermutlich ebenso unterstützt, wie die bayrischen Brauereien.
Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten. Barzahlung bildet die Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht.
Schon 1879 war in dem Berichte der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin darüber geklagt worden, dass die Unsitte des Uebermaasses unglaubliche Dimensionen angenommen hätte, »es ist dies nach jeder Hinsicht bedauerlich, denn einerseits werden dadurch nur die sogenannten Bierverleger, $deren Existenz$ mit wenigen Ausnahmen $weder für Fabrikanten$ noch für Konsumenten von Nutzen ist, begünstigt, andererseits wird die Solidität und Rentabilität der Brauereien selbst dadurch untergraben«. Ebenso wie der Verfasser dieser Auslassungen in dem citierten Bericht sind wahrscheinlich auch manche der Brauereidirektoren der Meinung gewesen, dass die Existenz des Bier-Verlages als eines Zwischengliedes zwischen Produzenten und Konsumenten als volkswirtschaftliche Notwendigkeit nicht anzuerkennen sei.
Sobald erst ein geregelter Absatz nach den verschiedenen Stadtteilen sich entwickelt hatte, waren zudem die Brauereien in der Lage, das Bier in regelmässig guter Qualität, d. h. nicht zu »alt« und nicht zu »jung« zu liefern im Gegensatz zu vielen Bierverlegern, welche bei ihrem kleinen Absatz oft in die Lage kamen, zu frisches oder zu lange gelagertes Bier abgeben zu müssen.
Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken, Kantinen etc. zu Tage trat.
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