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Aktualisiert: 6. Juni 2025


Dem Bierverleger sind diese Verpflichtungen natürlich noch drückender, da seine Lieferungen in den weitaus meisten Fällen viel geringer sind, als diejenigen der Brauereien.

Später entwickelten sich aus dieser Betriebsvereinigung die General-Agenturen der auswärtigen Brauereien als selbständige Gewerbe und zwar zum grössten Teil mit der Beschränkung auf den Absatz in Fässern, während der Vertrieb des Flaschenbieres in die Hände der Bierverleger überging.

Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los, indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des Absatzes an den betr. Kunden richtet.

Die meisten Bierverleger nehmen Weissbier von mehreren Brauereien, jedes verlangt seiner Natur nach eine besondere Behandlung, die sich namentlich auf das Mischungsverhältnis beim sogenannten »Anstellen« mit Frischbier bezieht; auch werden vielfach die Biere aus den verschiedenen Brauereien miteinander gemischt.

Als nun zu Anfang der siebziger Jahre das Gründungsfieber in Berlin grassierte, wandte sich die Spekulation in augenfälligem Maasse den Brauereibetrieben zu. Es konnte nicht überraschen, wenn sie dabei die untergährigen Brauereien bevorzugte.

Jedoch muss gegen die Auffassung Einspruch erhoben werden, als wenn die Brauereien lediglich aus dieser Fürsorge für das Publikum und aus Furcht vor Schädigung ihres Rufes zu der Einführung des Flaschenbiervertriebs gewissermassen gedrängt worden wären.

Was nun die »Bier-Niederlagen« angeht, welche schon früh als besondere Rubrik im Berliner Adressbuch auftauchen, so tragen sie einen ähnlichen Charakter, wie heute die »Vertretungen« oder »Generalagenturen« der auswärtigen Brauereien. Allerdings mit zwei Ausnahmen.

Die Bierverleger, habe Herr Roesicke ausgeführt, »panschten« zu viel und deshalb müssten die Brauereien den Flaschenbiervertrieb in eigene Regie übernehmen, damit das Publikum unverfälschte Ware erhielte und die Brauereien nicht länger der Gefahr ausgesetzt seien, dass das von ihnen den Bierverlegern im reinen Zustande gelieferte Bier von diesen verfälscht und dadurch ohne Schuld der betreffenden Brauerei diese selbst in einen schlechten Ruf gebracht würde.

Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger, welche sich aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck.

In der bereitwilligsten Weise sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.

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