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Aktualisiert: 22. Juni 2025


Schliesslich erhielt man Bier auch in den Hotels und Gasthöfen, wenn auch deren Betriebsvereinigung mit der Restauration wohl noch nicht so allgemein geworden war, wie heute. In den Konditoreien dagegen, die gegenwärtig fast sämtlich Bier führen, manche sogar »vom Fass«, scheint man bis in die vierziger Jahre hinein kein Bier erhalten zu haben.

Später entwickelten sich aus dieser Betriebsvereinigung die General-Agenturen der auswärtigen Brauereien als selbständige Gewerbe und zwar zum grössten Teil mit der Beschränkung auf den Absatz in Fässern, während der Vertrieb des Flaschenbieres in die Hände der Bierverleger überging.

Abgesehen von den verschiedenen Formen der Betriebsvereinigung ist noch eine prinzipielle Scheidung unter den Berliner Bierverlegern vorzunehmen. Es handelt sich dabei um den Gegensatz zwischen denjenigen Geschäften, welche nach modernen, kaufmännischen Prinzipien geleitet werden zu den Betrieben, welche eine solche Leitung durchaus vermissen lassen.

In Berlin sind mir derartige Formen von Betriebsvereinigung nicht bekannt geworden. Dagegen ist darauf hinzuweisen, dass bei denjenigen Bierverlegern, welche den Nachgährungsprozess des Berliner Weissbieres in ihren eigenen Kellereien vornehmen, Hefe als Nebenprodukt gewonnen wird, welche in der Regel ein in der Nähe wohnender Bäcker dem betr. Bierverleger abkauft.

Was die Arbeiter anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der Gastwirtschaft stets in Kost, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag.

Dieser Umstand ist natürlich nicht dahin zu deuten, als ob im Jahre 1868 oder überhaupt in einem Zeitraum von wenigen Jahren die Umwandlung aus der Betriebsvereinigung in den selbständigen Bierverlag vor sich gegangen sei, es wurde schon darauf hingewiesen, dass bereits in den fünfziger Jahren Bierverlagsgeschäfte als solche bestanden.

Betriebsvereinigung mit Gastwirtschaft. Schon an früherer Stelle ist dieser Art der Betriebsvereinigung gedacht worden. Wieviele der Berliner Bierverleger zugleich Gastwirte sind, lässt sich schwer bestimmen. Das Berliner Adressbuch giebt keine Anhaltspunkte.

Andererseits ist als ebenso sicher anzunehmen, dass der Prozess der Loslösung des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung auch im Jahre 1868 noch nicht abgeschlossen war und namentlich die Form der Betriebsvereinigung des Bier-Verlages mit der Gastwirtschaft vielfach noch bestand.

In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt.

Seine Entwicklung aus der Betriebsvereinigung zwischen Viktualien- und Flaschenbierhandel hatte sich bereits gegen die Mitte der siebziger Jahre vollständig durchgesetzt, und teilweise wohl unter einem Druck der Bierverleger hörten die Brauereien überhaupt auf, den übrigen Viktualienhändlern noch Bier in Fässern zu liefern, sodass diese behufs Deckung ihres Bedarfs, ebenfalls an die Bierverleger gewiesen waren.

Wort des Tages

ibla

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