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Aktualisiert: 30. April 2025


War früher der Gastwirt fast in allen Fällen ein Konkurrent des Flaschenbierhändlers, so wurde jetzt eine grosse Anzahl zu Kunden ihres früheren Konkurrenten. Eine ähnliche Erscheinung finden wir bei den Viktualienhändlern.

Seine Entwicklung aus der Betriebsvereinigung zwischen Viktualien- und Flaschenbierhandel hatte sich bereits gegen die Mitte der siebziger Jahre vollständig durchgesetzt, und teilweise wohl unter einem Druck der Bierverleger hörten die Brauereien überhaupt auf, den übrigen Viktualienhändlern noch Bier in Fässern zu liefern, sodass diese behufs Deckung ihres Bedarfs, ebenfalls an die Bierverleger gewiesen waren.

In der Hauptsache lag also der Verkauf über die Strasse in den Händen der Schankwirte und Viktualienhändler, bei welchen letzteren das Bier unter den zum Verkauf gelangenden Viktualien an erster Stelle gestanden zu haben scheint. Neben den Viktualienhändlern kommt schliesslich noch der Material- oder Kolonialwarenhändler, auch wohl einfach »Kaufmann« genannt, in Betracht.

Ganz raffiniert verfahren oft diejenigen Familien, welche das Bier selbst abziehen, indem sie solange von den Viktualienhändlern, Gastwirten oder Bierverlegern Bier in Flaschen holen lassen, bis sie diejenige Zahl von Flaschen »erworben« haben, welche zum Abzug nötig ist.

In der ersteren Kategorie scheint das Lieferungsgeschäft zumeist bei den Viktualienhändlern ausgebildet gewesen zu sein, vielleicht schon deshalb, weil dem Viktualiengeschäft für sich die Frau allein viel besser vorstehen konnte, als der Gastwirtschaft.

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