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Die alte, von der Gicht geplagte Haushaelterin des Junkers, die sich nach Meissen gefluechtet hatte, versicherte demselben, auf eine schriftliche Anfrage, dass der Knecht sich, am Morgen jener entsetzlichen Nacht, mit den Pferden nach der brandenburgischen Grenze gewandt habe; doch alle Nachfragen, die man daselbst anstellte, waren vergeblich, und es schien dieser Nachricht ein Irrtum zum Grunde zu liegen, indem der Junker keinen Knecht hatte, der im Brandenburgischen, oder auch nur auf der Strasse dorthin, zu Hause war.

Die Kurfürstin war krank, Thurneyßer übernahm die Behandlung, und der Erfolg bewirkte, daß von Stund an sein Glück bei den brandenburgischen Herrschaften gemacht war. Sie nahmen ihn mit nach Berlin, der Kurfürst ließ auf seine Kosten Thurneyßers Frau und Kinder, die er seit drei Jahren nicht gesehen hatte, aus Konstanz nach seiner Hauptstadt bringen.

Demnach verfuegte er sich, mit Zuruecklassung der Wache, die ihm zugeordnet war, zum Grosskanzler, und eroeffnete ihm, die Briefe des Amtmanns in der Hand: dass er willens sei, falls man seiner, wie es den Anschein habe, bei dem Gericht nicht notwendig beduerfe, die Stadt zu verlassen, und auf einen Zeitraum von acht oder zwoelf Tagen, binnen welcher Zeit er wieder zurueck zu sein versprach, nach dem Brandenburgischen zu reisen.

Kurfuerst von Sachsen, erteilen, in besonders gnaediger Ruecksicht auf die an Uns ergangene Fuersprache des Doktors Martin Luther, dem Michael Kohlhaas, Rosshaendler aus dem Brandenburgischen, unter der Bedingung, binnen drei Tagen nach Sicht die Waffen, die er ergriffen, niederzulegen, behufs einer erneuerten Untersuchung seiner Sache, freies Geleit nach Dresden; dergestalt zwar, dass, wenn derselbe, wie nicht zu erwarten, bei dem Tribunal zu Dresden mit seiner Klage, der Rappen wegen, abgewiesen werden sollte, gegen ihn, seines eigenmaechtigen Unternehmens wegen, sich selbst Recht zu verschaffen, mit der ganzen Strenge des Gesetzes verfahren werden solle; im entgegengesetzten Fall aber, ihm mit seinem ganzen Haufen, Gnade fuer Recht bewilligt, und voellige Amnestie, seiner in Sachsen ausgeuebten Gewalttaetigkeiten wegen, zugestanden sein solle."

Nun lernten die beiden letzten Abkömmlinge jenes ersten Hellstjern, der unter dem brandenburgischen Roten Adler gedient hatte, aus Liebe zu ihrem Geschlecht noch nachträglich die einschmeichelnd klingende, melodiöse Sprache der Ahnen.

Überall mag man nach historischen Anfängen einer den gegenwärtigen Zeitforderungen nur einigermaßen genügenden Repräsentation forschen, im Preußischen finden sich solche am wenigsten. Die brandenburgischen Markgrafen und pommerschen Herzöge sind eigentlich nur zu den Städten ihrer Territorien in ständischen Beziehungen gewesen und zwar in einer Art, die jetzt nicht mehr denkbar ist.

Er lud einen Amtmann, seinen Nachbar, zu sich, der laengst mit dem Plan umgegangen war, seine Besitzungen durch den Ankauf der, ihre Grenze beruehrenden, Grundstuecke zu vergroessern, und fragte ihn, nachdem sich derselbe bei ihm niedergelassen, was er fuer seine Besitzungen, im Brandenburgischen und im Saechsischen, Haus und Hof, in Pausch und Bogen, es sei nagelfest oder nicht, geben wolle?

Der Landvogt, der seinen Gegner, beim Anbruch des Tages, im Brandenburgischen glaubte, fand, als er von dem, was vorgefallen, benachrichtigt, in bestuerzten Maerschen zurueckkehrte, die Stadt in allgemeinem Aufruhr; das Volk hatte sich zu Tausenden vor dem, mit Balken und Pfaehlen versammelten, Hause des Junkers gelagert, und forderte, mit rasendem Geschrei, seine Abfuehrung aus der Stadt.

Er leitete die Finanzen und alle Hauptgeschäfte. Man nannte ihn den Colbert der brandenburgischen Staaten. Er vermehrte die Jahreseinkünfte aus den Domänen um hundertfünfzigtausend Taler. Er regierte mit seinen sechs Brüdern, von denen er der mittelste war.

Ja, er hatte noch die Genugtuung, den Theologen Jakob Freising, als einen Abgesandten Doktor Luthers, mit einem eigenhaendigen, ohne Zweifel sehr merkwuerdigen Brief, der aber verloren gegangen ist, in sein Gefaengnis treten zu sehen, und von diesem geistlichen Herrn in Gegenwart zweier brandenburgischen Dechanten, die ihm an die Hand gingen, die Wohltat der heiligen Kommunion zu empfangen.