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Ueberdies ist das Rechnungswesen so einfach wie möglich. Tägliche Zahlungen giebt es nicht, jedes Mitglied hat, entsprechend seinem Vermögensantheil und dem voraussichtlichen Arbeitsertrag, Kredit. Ebenso rechnen die verschiedenen Phalanxen auf Grund ihrer Bucheintragungen von Zeit zu Zeit miteinander ab.

Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen. Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden.

Der Weg zur Beseitigung der aus dieser Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung zu entlasten.

Dagegen hat die Genossenschaft ein Interesse daran, nicht den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.

Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des »Unternehmergewinns« unterliegt kraft der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der

Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden muß?

Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und Liberalen. Gerade in diesem schönen

Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein

Diese hätten ein Recht, sich darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre Arbeitskraft anböten!

Engels bemerkt in der Schrift, daß erst durch Marx' Enthüllung des Mehrwerts der Sozialismus eine Wissenschaft geworden sei. Das hat den österreichischen Gelehrten Anton Menger, seinerzeit Professor an der Wiener Universität, auf die Bühne gerufen. In seinem Buche: »Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag«, das 1886 erschienen ist, nimmt er gegen Marx und Engels Stellung und sucht nachzuweisen, daß Engels für Marx und andere für Rodbertus eine Entdeckung reklamierten, die schon lange vor jenen von englischen und französischen Sozialisten gemacht war. Menger gibt dafür die ganze Literatur an, und man findet bei ihm auch sehr interessante Darlegungen über die naturrechtliche Auffassung des Sozialismus. Aber, weil er selbst wesentlich juristischer Sozialist ist, wie er in einer Polemik genannt wurde, hat Menger vollständig das Problem verkannt, um das es sich bei der Mehrwertslehre handelt. Er bezieht sie auf die Frage des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag, eine Sache, um die sich Marx im »Kapital« gar nicht gekümmert hat. Warum nicht, entwickelt nun Engels im Vorwort zur deutschen Ausgabe von »Das Elend der Philosophie«, eine Streitschrift von Karl Marx gegen Proudhon. Er erwähnt dort den von Rodbertus gegen Marx erhobenen Vorwurf, daß er den Nachweis des Mehrwerts erst nach ihm geliefert habe, zeigt, wie schon in jener zuerst 1847 erschienenen Schrift gegen Proudhon Marx diese Ableitung des Mehrwerts aus Ricardo behandelt und 1859 die Nutzanwendung der englischen Sozialisten aus ihr, daß den Arbeitern als den alleinigen Produzenten die ganze gesellschaftliche Produktion gehöre, als falsch hingestellt habe, und sagt dann: »Die obige Nutzanwendung führt direkt in den Kommunismus. Sie ist aber, wie Marx an der obigen Stelle auch andeutet, ökonomisch formal falsch, denn sie ist einfach eine Anwendung der Moral auf die