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Aktualisiert: 26. Oktober 2025


Dagegen wird wieder die uralte italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen.

Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht.

Es vergalt sodann dem neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen maessigen Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 zum drittenmal um das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei uebrigens auch noch Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher beleidigten wahlleitenden Tribuns vorgekommen sein sollen.

Anfangs hatte man gehofft, dass die Klausel des Ackergesetzes, welche wie ueblich den Eid auf das neue Gesetz von den saemtlichen Senatoren bei Verlust ihrer politischen Rechte forderte, die heftigsten Widersacher bestimmen werde, nach dem Vorgange des Metellus Numidicus sich durch die Eidverweigerung selber zu verbannen.

Wie die Theatermusik und das Tanzstueck in der Buehnenentwicklung dieser Zeit zu selbstaendigerer Geltung gelangte, wurde bereits dargestellt; es kann noch hinzugefuegt werden, dass jetzt in Rom selbst auf der oeffentlichen Buehne schon sehr haeufig von griechischen Musikern, Taenzern und Deklamatoren Vorstellungen gegeben wurden, wie sie in Kleinasien und ueberhaupt in der ganzen hellenischen und hellenisierenden Welt ueblich waren ^21.

Es war im Altertum ueblich und in der Tat eine notwendige Konsequenz der Sklaverei, dass die kleineren staedtischen Geschaefte sehr haeufig von Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute etablierte, oder auch von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht bloss sehr oft das Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich auch regelmaessig einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns ausbedang.

Ebenso scheint es frueh ueblich geworden zu sein, die Senatorenstellen nicht sofort nach der Erledigung wieder zu besetzen, sondern bei Gelegenheit der Schatzung, also regelmaessig jedes vierte Jahr, die Liste des Senats zu revidieren und zu ergaenzen; worin doch auch eine nicht unwichtige Beschraenkung der mit der Auswahl betrauten Behoerde enthalten war.

Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer Knaben wurde verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei den Roemern laengst ueblich war, solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung es noetig fand, dagegen einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern griffen zusehends um sich ^2.

Eine feste Zeitgrenze bestand fuer das Amt des Feldherrn nicht, und es ist derselbe also schon deshalb vom Jahrkoenig unzweifelhaft verschieden gewesen, von dem ihn auch Aristoteles ausdruecklich unterscheidet; doch war die Vereinigung mehrerer Aemter in einer Person bei den Karthagern ueblich, und so kann es nicht befremden, dass oft derselbe Mann zugleich als Feldherr und als Schofet erscheint.

Das Heer, das er in den beiden Provinzen uebernahm, bestand an Linienfussvolk aus vier geschulten und kriegsgewohnten Legionen, der siebenten, achten, neunten und zehnten, oder hoechstens 24000 Mann, wozu dann, wie ueblich, die Untertanenkontingente hinzutraten.

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