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Aktualisiert: 28. Juni 2025


Wenn das Titelblatt die Uebersetzung eines mittelhochdeutschen Gedichts ankündigt, so kann darunter allerdings nur eine Uebertragung in die neuhochdeutsche Sprache verstanden werden; allein man darf darum nicht fordern, daß auch jedes darin zugelaßene Wort neuhochdeutsch sein solle: vielmehr genügte, im Ganzen die Formen der neuhochdeutschen Grammatik zu Grunde zu legen, was von den frühern Uebersetzern nicht geschehen war, und die Anforderung allgemeiner Verständlichkeit nie unberücksichtigt zu laßen.

Die Gesamtzahl der Senatoren, die bis dahin vermutlich die alte Normalzahl von 300 nicht viel ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch schon die durch die Uebertragung der Geschworenenfunktionen stark vermehrten Geschaefte des Senats notwendig machten.

Ob schon das Julische Gesetz, ob die Zensoren von 668 , ob erst Sulla das einzelne geordnet hat, laesst sich nicht entscheiden; die Uebertragung der zensorischen Geschaefte auf die Gerichtsherren scheint zwar nach Analogie der Sullanischen, die Zensur beseitigenden Ordnung eingefuehrt zu sein, kann aber auch ebensogut auf die aelteste latinische Verfassung zurueckgehen, die ja auch die Zensur nicht kannte.

So seltsam es von dem Urheber der Proskriptionen klingen mag, so bleibt es darum nichtsdestoweniger wahr, dass er die Todesstrafe fuer politische Vergehen abgeschafft hat; denn da nach roemischer, auch von Sulla unveraendert festgehaltener Sitte nur das Volk, nicht die Geschworenenkommission auf Verlust des Lebens oder auf gefaengliche Haft erkennen konnte, so kam die Uebertragung der Hochverratsprozesse von der Buergerschaft auf eine stehende Kommission hinaus auf die Abschaffung der Todesstrafe fuer solche Vergehen, waehrend andererseits in der Beschraenkung der verderblichen Spezialkommissionen fuer einzelne Hochverratsfaelle, wie deren eine die Varische im Bundesgenossenkrieg gewesen war; gleichfalls ein Fortschritt zum Besseren lag.

Eine Frage von besonderer Wichtigkeit ist die Schaffung des seltsamen Begriffes »Saareinwohner«. Während der Versailler Vertrag den Bewohnern des Saargebiets ihre bisherige Staatsangehörigkeit belassen hat, was nicht anders als dahin verstanden werden kann, dass auch die mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte ihnen gewahrt bleiben sollen, hat die Regierungskommission durch Schaffung des Begriffes »Saareinwohner« und durch Uebertragung aller politischen Rechte auf diesen Begriff der Staatsangehörigkeit der Bewohner tatsächlich so gut wie jeden Inhalt genommen und mit dem neuen Begriff zwar nicht dem Worte nach, wohl aber der Sache nach eine Art besonderer saarländischer Staatsangehörigkeit geschaffen.

Für eine solche Uebertragung bietet die geographische Nomenclatur der Araber viele Beispiele.

Wenn jetzt Vorschlaege ueber eine andere und bessere Fuehrung des Land- und Seekrieges an die Komitien gebracht wurden, so war bei der Stimmung der Buergerschaft der Senat voraussichtlich nicht imstande, deren Durchsetzung zu verhindern; und eine Intervention der Buergerschaft in diesen hoechsten Verwaltungsfragen war tatsaechlich die Absetzung des Senats und die Uebertragung der Leitung des Staats an die Fuehrer der Opposition.

Der letzte Rechtsgrund ist ueberall der Staat: die Freiheit ist nur ein anderer Ausdruck fuer das Buergerrecht im weitesten Sinn; alles Eigentum beruht auf ausdruecklicher oder stillschweigender Uebertragung von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die Gemeinde in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern die Gemeinde es bestaetigt.

Freilich hatte die Demokratie auch hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher vorgekommenen Faelle, bei der Uebertragung des afrikanischen Kommandos auf Gaius Marius 647 , war nur ein verfassungsmaessig zum Feldherrnamt ueberhaupt berechtigter Beamter durch den Schluss der Buergerschaft mit einer bestimmten Expedition beauftragt worden.

Die durch die Revolution von 244 eingeleitete Unterwerfung der Gemeindeaemter unter den Gemeinderat, die Uebertragung der Berufung in den Rat vom Konsul auf den Zensor, endlich und vor allem die gesetzliche Feststellung des Anrechts gewesener kurulischer Beamten auf Sitz und Stimme im Senat hatten den Senat aus einer, von den Beamten berufenen und in vieler Hinsicht von ihnen abhaengigen Ratsmannschaft in ein so gut wie unabhaengiges und in gewissem Sinn sich selber ergaenzendes Regierungskollegium umgewandelt; denn die beiden Wege, durch welche man in den Senat gelangte: die Wahl zu einem kurulischen Amte und die Berufung durch den Zensor, standen der Sache nach beide bei der Regierungsbehoerde selbst.

Wort des Tages

ibla

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