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Die durch die Revolution von 244 eingeleitete Unterwerfung der Gemeindeaemter unter den Gemeinderat, die Uebertragung der Berufung in den Rat vom Konsul auf den Zensor, endlich und vor allem die gesetzliche Feststellung des Anrechts gewesener kurulischer Beamten auf Sitz und Stimme im Senat hatten den Senat aus einer, von den Beamten berufenen und in vieler Hinsicht von ihnen abhaengigen Ratsmannschaft in ein so gut wie unabhaengiges und in gewissem Sinn sich selber ergaenzendes Regierungskollegium umgewandelt; denn die beiden Wege, durch welche man in den Senat gelangte: die Wahl zu einem kurulischen Amte und die Berufung durch den Zensor, standen der Sache nach beide bei der Regierungsbehoerde selbst.

Entscheidend aber beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um die Mitte dieser Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen Gesetzen durchgegangen ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem Ermessen zu konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil, Praetor oder Konsul gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im Senat verlieh und die naechst eintretenden Zensoren verpflichtete, diese Expektanten entweder foermlich in die Senatorenliste einzuzeichnen oder doch nur aus denjenigen Gruenden, welche auch zur Ausstossung des wirklichen Senators genuegten, von der Liste auszuschliessen.

Ebensowenig aenderten etwa die Quengeleien, welche die patrizischen Vorsitzer des Senats nicht verfehlt haben werden, wegen der Teilnahme der Plebejer an der Debatte in demselben zu erheben; vielmehr stellte die Regel sich fest, dass nicht mehr die patrizischen Mitglieder, sondern die zu einem der drei hoechsten ordentlichen Aemter, Konsulat, Praetur und kurulischer Aedilitaet gelangten, in dieser Folge und ohne Unterschied des Standes zur Abgabe ihres Gutachtens aufzufordern seien, waehrend diejenigen Senatoren, die keines dieser Aemter bekleidet hatten, auch jetzt noch bloss an der Abmehrung teilnahmen.

Und so weit war man sehr bald. Die Nobilitaet begnuegte sich nicht mit ihren gleichgueltigen Ehrenrechten, sondern rang nach politischer Sonder- und Alleinmacht und suchte die wichtigsten Institutionen des Staats, den Senat und die Ritterschaft, aus Organen des Gemeinwesens in Organe des altneuen Adels zu verwandeln. ^1 All diese Abzeichen kommen, seit sie ueberhaupt aufkommen, zunaechst wahrscheinlich nur der eigentlichen Nobilitaet, d. h. den agnatischen Deszendenten kurulischer Beamten zu, obwohl sie nach der Art solcher Dekorationen im Laufe der Zeit alle auf einen weiteren Kreis ausgedehnt worden sind.