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Aktualisiert: 23. Juni 2025
Die Dokumente sind sämtlich Erklärungen kriegführender Staaten an den Feind; sie enthalten die Drohung, angeblich völkerrechtswidrige Bestandteile der feindlichen Seestreitkräfte nach Strafrecht zu behandeln. Von einem internationalen Schutz gemeinsamer Interessen ist gar nicht die Rede.
Wenn aber das englische Recht der Piraterie eine Stellung vornehmlich im völkerrechtlichen internationalen Strafrecht anweist, so ist die Auffassung doch nicht die, daß mit einem bestimmten strafrechtlichen Tatbestand die völkerrechtliche Zulässigkeit der Bestrafung für diesen gegeben sei, sondern man sieht als seine völkerrechtliche Wirkung die gänzliche Denationalisierung des Täters gegenüber der Strafgewalt fremder Staaten, auch für nichtpiratische Akte, an.
Das historische Piraterierecht enthält eine Reihe von Elementen, deren Heimat nicht das Strafrecht, sondern das alte Fremdenrecht ist, und bildet insoweit ein Analogon des Kriegsrechts, das auch seinerseits ganz im Fremdenrecht wurzelt.
Die Werke der letzteren bezogen sich nicht etwa nur auf Strafrecht und auf Strafvollzug, sondern es waren alle Wissenschaften vertreten. Ich habe diese köstlichen, inhaltsreichen Bücher nicht nur gelesen, sondern studiert und sehr viel daraus gewonnen.
Piraterie soll vorliegen nach Saripolos, Griechisches Strafrecht 1870 § 561 γ und Senly, La piraterie, Pariser These 1902 S. 79. Dagegen betrachten v. Liszt, Völkerrecht S. 336, und Piédelièvre a. a. O. I S. 585, den Kaper selbst als überhaupt nicht verantwortlich. Richtig Revue générale d. dr. int. IV, 1897, S. 695: „L’abolition de la course aurait eu pour effet de permettre
Er lehrte Strafrecht, sprach sehr gemessen, mit hannöverschem Akzente, und wenn sich Unruhe bemerkbar machte, konnte er würdevoll sagen: „Meine Herren, ich muß um Ruhe bitten ... übrigens, mein Name ist Lüders, ich wohne in der Friedrichstraße Nr. 2 ...“ Von seinem einzigen Leibeserben sprach er als von seinem Sohne und Korpsbruder Karl ...
Das internationale Strafrecht steht nach wie vor materiell und formell in seinem Bann; formell insofern die staatsrechtliche Begrenzung der Gerichtsbarkeit durchaus in der Form der Abgrenzung gerichtlicher Kompetenz erfolgt ; materiell in der Herrschaft des Territorialitätsprinzips.
Der Schlußresolution dieses Kapitels, die dafür eintritt, daß Homosexuelle weder durch das Irrenhaus noch durch das Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen sind, sondern man sie einfach Befriedigung suchen lassen soll, wo und wie sie sie finden, ist vollständig beizustimmen, natürlich nur soferne es sich um Erwachsene handelt und nicht um die Verführung minderjähriger Kinder.
Das historische Piraterierecht enthält eine Reihe von Elementen, deren Heimat nicht das Strafrecht, sondern das alte Fremdenrecht ist, und bildet insoweit ein Analogon des Kriegsrechtes, das auch seinerseits ganz im Fremdenrecht wurzelt.
Der Sinn dieses Satzes ist, dass das jus postliminii ihnen gegenüber nicht gilt. Sie erwerben an den in ihre Hände gefallenen Sachen und Personen kein Eigentum. Der Inhalt des Satzes ist lediglich negativ, eine positive Bestimmung, dass sie nach Strafrecht und Strafprozessrecht zu behandeln seien, enthält er nicht.
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