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Aktualisiert: 24. Mai 2025


II. Die Undurchführbarkeit der kriminalistischen Auffassung, Piraterie tatsächliche Verübung eines einzelnen Verbrechens, hat dazu veranlaßt, sie durch Einführung des Merkmals entweder derfaktischen Denationalisierungoder der Richtung gegen prinzipiell alle Nationen zu modifizieren.

I. Daß der Begriff der Piraterie mangels Existenz eines Piratenschiffes nicht erfüllt sein kann, ist in dem Grade allgemeine Überzeugung, daß man gewöhnlich der Tatsache gar nicht ausdrücklich gedenkt; es folgt schon daraus, daß die wesentlichste Rechtsfolge des Unternehmens die rechtliche Denationalisierung eben des Schiffes ist.

Wenn aber das englische Recht der Piraterie eine Stellung vornehmlich im völkerrechtlichen internationalen Strafrecht anweist, so ist die Auffassung doch nicht die, daß mit einem bestimmten strafrechtlichen Tatbestand die völkerrechtliche Zulässigkeit der Bestrafung für diesen gegeben sei, sondern man sieht als seine völkerrechtliche Wirkung die gänzliche Denationalisierung des Täters gegenüber der Strafgewalt fremder Staaten, auch für nichtpiratische Akte, an.

In einem Teile der Literatur findet man den Gedanken der Denationalisierung als Rechtsfolge in der Form ausgedrückt, daß zunächst das Erfordernis der Anationalität des Piratenschiffes aufgestellt wird, alsbald aber die Anmerkung folgt, daß, sofern das Schiff eine Nationalität besessen, es sie durch die Ausübung der Piraterie verloren habe . Diese etwas irreführende Darstellung ist dadurch ermöglicht, daß die Denationalisierung, eine Rechtsverwirkung, eine mit dem Eintritt des Tatbestandes unmittelbar gegebene Rechtsfolge ist.

Diese Überlegung beseitigt nicht die Notwendigkeit, die Behauptung, daß die juristische Denationalisierung lediglich Rechtsfolge der Piraterie ist, positiv zu erweisen.

Die Elemente der aeltesten Geschichte sind die Voelkerindividuen, die Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin in Italien begegnen, ist von einzelnen, wie von den Hellenen, die Einwanderung, von anderen, wie von den Brettiern und den Bewohnern der sabinischen Landschaft, die Denationalisierung geschichtlich bezeugt.

Schon laengst erblickte der Grieche ueberall, und am entschiedensten eben da, wo das Nationalgefuehl am reinsten und am staerksten war, an den von barbarischer Denationalisierung bedrohten Grenzen, wie zum Beispiel in Massalia, am Nordgestade des Schwarzen Meeres und am Euphrat und Tigris, den Schild und das Schwert des Hellenismus in Rom; und in der Tat nahmen Pompeius' Staedtegruendungen im fernen Osten nach jahrhundertelanger Unterbrechung Alexanders segensreiches Werk wieder auf.

Es wird sich sofort zeigen, daß die Stellungnahme zu dieser Frage in sehr wesentlichen Punkten der Bestimmung des Tatbestandes präjudiziert. Festnahme von Piratenschiffen. Ihre Denationalisierung.

Durch das psychische Element des Tatbestandes ist bestimmt, in welchem Umfang dieLösung vom Heimatstaateoderfaktische DenationalisierungBegriffsmerkmal der Piraterie ist. Die Bedeutung eines selbständigen Merkmals kommt ihr nicht zu.

Diese Lösung ist ein rein tatsächlicher Vorgang, ein Ereignis in der Psyche der betreffenden Personen. Von ihr, die man als faktische Denationalisierung bezeichnen könnte, ist die infolge der Piraterie eintretende rechtliche Denationalisierung streng zu scheiden. Faktische und rechtliche Denationalisierung stehen im Verhältnis von Tatbestand und Rechtsfolge. Im Gegensatz hierzu betrachtet v.

Wort des Tages

piapoco

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