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Aktualisiert: 24. Mai 2025
Der Schlußresolution dieses Kapitels, die dafür eintritt, daß Homosexuelle weder durch das Irrenhaus noch durch das Strafrecht zur Verantwortung zu ziehen sind, sondern man sie einfach Befriedigung suchen lassen soll, wo und wie sie sie finden, ist vollständig beizustimmen, natürlich nur soferne es sich um Erwachsene handelt und nicht um die Verführung minderjähriger Kinder.
Eines Tags aber sah man Flametti ganz besonders niedergeschlagen. Eine Vorladung war gekommen, vom Bezirksanwalt. "Mißbrauch und Mißhandlung von Dienstpersonal, Verführung Minderjähriger". Traute und Güssy hatten Anzeige erstattet. "Was hast du gesagt?" bestürmte Jenny den Gatten, als er vom Untersuchungsrichter zurückkam. "Was hab' ich gesagt?" brummte Flametti, "das kannst du dir denken.
Einen wirklichen Knacks aber erlitt die moralische Situation des Ensembles, als man dahinterkam, Flametti habe einen Prozeß, und als man erfuhr, um was für einen Prozeß es sich handelte. "Kinder!" rief Raffaëla, und ein Licht ging ihr auf, "habt ihr gehört, was der Alte für einen Prozeß hat? Verführung Minderjähriger, das Schwein. Soll man das glauben?
Er unterhält sich mit Hannes vom Spaniolen, behauptet, in der Noth sei alles erlaubt, Todschlag und Betrug, der Spaniol sei in schwerer Geldnoth gewesen, der Betrug, welchen er am Zuckerhannes beging, lediglich ein Akt der Selbsthülfe und Nothwehr und schließt: "Er hat den Moses anzapfen wollen, aber dieser war ihm zu pfiffig; mit dem Murmelthier war gar nichts anzufangen, weil er Gedächtniß und Verstand längst verschlafen hat, Martin war vermöglich und freigebig, allein ein minderjähriger Schlosserlehrling, der eben nur Taschengeld bekam, wir Andern besaßen Alle nichts und so mußte er nothgedrungen dich daran kriegen!"
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