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Das historische Piraterierecht enthält eine Reihe von Elementen, deren Heimat nicht das Strafrecht, sondern das alte Fremdenrecht ist, und bildet insoweit ein Analogon des Kriegsrechts, das auch seinerseits ganz im Fremdenrecht wurzelt.

Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats anzusehen sei ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward.

Die Zerstoerung Albas hob natuerlich den Bund selbst so wenig auf wie die Zerstoerung Thebens die boeotische Genossenschaft ^5; vielmehr nahm, dem streng privatrechtlichen Charakter des latinischen Kriegsrechts vollkommen entsprechend, Rom jetzt als Rechtsnachfolgerin von Alba dessen Bundesvorstandschaft in Anspruch.

Die zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts, welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden, scheinen saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt geblieben zu sein; von der wichtigsten, der Abschaffung der standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies gewiss und der Eindruck leicht zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen Krieg geschah, angesehene latinische Offiziere nach Urteil des roemischen Kriegsrats enthauptet wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall das Recht zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen.

Mein junger Prinz, Euch ruf ich mir zu Hülfe! Der Obrist Kottwitz bringt, zu Gunsten Eurer, Mir dieses Blatt hier, schaut, in langer Reihe Von hundert Edelleuten unterzeichnet; Das Heer begehre, heißt es, Eure Freiheit, Und billige den Spruch des Kriegsrechts nicht. Lest, bitt ich, selbst, und unterrichtet Euch! Kottwitz, gib deine Hand mir, alter Freund!

Golz, der dem Spruch des Kriegsrechts beigewohnt, Hat mir gemeldet, wie er ausgefallen. Hohenzollern. Nun denn, bei Gott! Der Umstand rührt dich nicht? Der Prinz von Homburg. Mich? Nicht im mindesten. Hohenzollern. Du Rasender! Und worauf stützt sich deine Sicherheit? Der Prinz von Homburg. Auf mein Gefühl von ihm! Was soll ich mich mit falschen Zweifeln quälen?