Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 3. Mai 2025


Dem allgemeinen Pirateriebegriff ordnet sich ein solches Verhalten nicht unter; aber nach dem französischen, spanischen, italienischen, brasilischen und dem älteren niederländischen Rechte könnte es scheinen, als sei es durch speziellen völkerrechtlichen Rechtssatz der Piraterie gleichgestellt.

Nach einem alten ehrwuerdigen Rechtssatz des latinischen Stammes konnte kein Buerger in dem Staat, wo er frei gewesen war, Knecht werden oder innerhalb dessen das Buergerrecht einbuessen; sollte er zur Strafe die Freiheit und, was dasselbe war, das Buergerrecht verlieren, so musste er ausgeschieden werden aus dem Staat und bei Fremden in die Knechtschaft eintreten.

Aber doch dauerten die Menschenopfer noch fort, und der Rechtssatz, dass die Folterung des freien Mannes unzulaessig, aber die der freien Frau erlaubt sei so gut wie die Folterung des Sklaven, wirft ein unerfreuliches Licht auf die Stellung, die das weibliche Geschlecht bei den Kelten auch noch in ihrer Kulturzeit einnahm.

Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats anzusehen sei ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward.

Das Poetelische Gesetz hatte zwar dem nur durch Verlegenheiten, nicht durch wahre Ueberschuldung augenblicklich zahlungsunfaehig Gewordenen verstattet, durch Abtretung seiner Habe die persoenliche Freiheit zu retten; fuer den wirklich Ueberschuldeten jedoch war jener Rechtssatz wohl in Nebenpunkten gemildert, aber in der Hauptsache durch ein halbes Jahrtausend unveraendert festgehalten worden; ein zunaechst auf das Vermoegen gerichteter Konkurs kam nur ausnahmsweise vor dann, wenn der Schuldner tot oder seines Buergerrechts verlustig gegangen oder nicht aufzufinden war.

Vor allen Dingen ward der grosse Rechtssatz proklamiert, dass die Freiheit nicht ein dem Eigentum kommensurables Gut ist, sondern ein ewiges Menschenrecht, das der Staat nur dem Schuldigen, nicht dem Schuldner abzuerkennen das Recht hat.

Diesen Rechtssatz erstreckte man auf das gesamte Bundesgebiet; kein Glied eines der Bundesstaaten sollte als Knecht leben koennen innerhalb der gesamten Eidgenossenschaft.

Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb.

Wort des Tages

hauf

Andere suchen