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Die Zeit erscheint daher als das Schicksal und die Notwendigkeit des Geistes, der nicht in sich vollendet ist, die Notwendigkeit, den Anteil, den das Selbstbewußtsein an dem Bewußtsein hat, zu bereichern, die Unmittelbarkeit des An-sich die Form, in der die Substanz im Bewußtsein ist in Bewegung zu setzen oder umgekehrt das An-sich als das Innerliche genommen, das, was erst innerlich ist, zu realisieren und zu offenbaren, d.h. es der Gewißheit seiner selbst zu vindizieren.

Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats anzusehen sei ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward.

Vielmehr sei es die Sache dieses Prätendenten, sein vorgebliches Erbrecht, dem hiermit ausdrücklich widersprochen werde, im Wege des Prozesses darzutun und das Majorat, welches jetzt nach dem Recht der Sukzession dem Baron Hubert von R. zugefallen, zu vindizieren.

Die Musiker sind aber weniger in dem Irrtume befangen, alle Künste gleichmäßig den Gefühlen vindizieren zu wollen, als sie darin vielmehr etwas spezifisch der Tonkunst Eigentümliches sehen. Die Macht und Tendenz, beliebige Affekte im Hörer zu erwecken, sei es eben, was die Musik vor den übrigen Künsten charakterisiere.

Noch einen Einwand wird man aus der musikalischen Literatur herholen, um der Musik ein Naturschönes zu vindizieren. Beispiele nämlich, daß Tonsetzer aus der Natur nicht bloß den poetischen Anlaß geschöpft (wie in obigen Historien), sondern wirklich hörbare

Dieselben Leute, welche der Musik eine vorragende Stellung unter den Offenbarungen des menschlichen Geistes vindizieren wollen, welche sie nicht hat und nie erlangen wird, weil sie nicht imstande ist, Überzeugungen mitzuteilen, dieselben Leute haben auch den Ausdruck »Intention« in Schwang gebracht. In der Tonkunst gibt's keine »Intention«, welche die fehlende »Invention« ersetzen könnte.

Ist deiner Rede Absicht, einem Bauernpfarrer das Recht zu vindizieren, seinen Bischof zurecht zu weisen?!“ „Mit nichten, Hochfürstliche Gnaden, keineswegs! Es giebt kein solches Recht, es kann ergo auch nicht vindiziert werden.