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Aktualisiert: 14. Mai 2025
O. I S. 142; Phillimore, International Law 3. Aufl. I S. 503; Hall, International Law 5. Aufl. S. 262; u. a. m. Abweichend Pradier-Fodéré a. a. O. § 2506; Gareis bei Holtzendorff a. a. Der Fall ist besonders genannt im niederl. St. G. B. Art. 381 Abs. 2. Völkerrechtswidrige Autorisierung.
Ist ihr Handeln nach dem eigenen Landesrecht rechtmäßig, so erhebt sich die schwierige Frage , ob und inwieweit völkerrechtswidrige landesrechtlich bindende Befehle oder landesrechtlich rechtmäßige Autorisierungen seitens anerkannter Staaten auch im Bereiche des Landesrechts dritter Staaten die Kraft haben, die Rechtswidrigkeit auszuschließen. Es ist eine Frage des Landesrechts.
Einzelne völkerrechtswidrige Handlungen und Autorisierungen. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Staates gegenüber dem verletzten Staate bestimmt sich nach den Regeln über das völkerrechtliche Delikt; sie kann begründet sein, obwohl das handelnde Organ durch Verletzung einer landesrechtlichen Vorschrift oder einer Verwaltungsanordnung seine Kompetenz überschritten hat .
Völkerrechtswidrige Autorisierung setzt den autorisierenden Staat allen Folgen der Verletzung der loi de guerre aus. Piraterie im Sinne des Völkerrechts ist nicht gegeben. Es gehören hierher vornehmlich die Autorisation ohne Ausstellung eines Kaperbriefes und jede Autorisation in einem Kriege zwischen Staaten, die der Pariser Seerechtsdeklaration beigetreten sind.
Die Dokumente sind sämtlich Erklärungen kriegführender Staaten an den Feind; sie enthalten die Drohung, angeblich völkerrechtswidrige Bestandteile der feindlichen Seestreitkräfte nach Strafrecht zu behandeln. Von einem internationalen Schutz gemeinsamer Interessen ist gar nicht die Rede.
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