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Aktualisiert: 7. Juli 2025
Nur wird eine Entwicklung unter solchen Voraussetzungen eine ungesunde sein. Nicht die freie Entfaltung der auf Grundlage des Kapitals wirkenden individuellen Fähigkeiten hat Zustände hervorgerufen, innerhalb welcher die menschliche Arbeitskraft Ware sein muß, sondern die Fesselung dieser Kräfte durch das politische Staatsleben oder durch den Kreislauf des Wirtschaftslebens.
Als zweites Glied des sozialen Organismus ist zu betrachten das Leben des öffentlichen Rechtes, das eigentliche politische Leben. Zu ihm gehört dasjenige, das man im Sinne des alten Rechtsstaates als das eigentliche Staatsleben bezeichnen könnte.
Er ist der Ansicht, daß die Natur selbst diese Unterscheidung begründe: denn, sagt er, »die Völker in den kalten Gegenden Europas sind voll Mut, aber zu geistiger Arbeit und Kunstfertigkeit nicht geeignet, daher leben sie meist frei, sind aber zu Staatsleben und zur Beherrschung anderer unfähig; die in Asien sind geweckten Geistes und zu den Künsten geschickt, aber ohne Mut, daher haben sie Herrscher und sind sie Sklaven; das Volk der Hellenen, wie es zwischen beiden wohnt, so hat es an beider Art teil; es ist ebenso mutvoll, wie denkend, es hat daher Freiheit und das beste Staatsleben und ist befähigt, über alle zu herrschen, wenn es ein Staatswesen bildet«. Gewiß eine richtige Betrachtung, wenn das Leben der Völker sein und bleiben müßte, wie es die Natur einmal vorausbestimmt hat; aber auch dann, wenn die Geschichte und Aristoteles gibt wenig auf sie nicht neue Kräfte und Bedingungen entwickelte, war gegenüber den Aufgaben, die dem Sieger in Asien erwuchsen, des tiefen Denkers Rat doktrinär, unbrauchbar für das drängende, augenblickliche, praktische Bedürfnis, am wenigsten geeignet, einen möglichen, geschweige denn einen moralisch zu rechtfertigenden Zustand zu gründen.
Jenem gleichnamigen stolzen Herzog William Cavendish, einem der unbeugsamsten Häupter der Opposition, wurde Ludwig vorgestellt, und lernte aus einigen Unterhaltungen mit diesem geistbegabten Ritter des Hosenbandordens mehr Politik und mehr Einblick in das höhere Staatsleben und die höhere Staatenlenkung, als mancher sehr achtungswerthe Staatsmann durch sein ganzes Leben in seinen Kopf zusammen zu bringen vermag.
Es gibt in dieser Periode zwar schon ein Staatsleben, aber noch nicht in Form bestimmter Gesetze und fester Rechte, die die Freiheit des Einzelnen zügeln. Jeder trägt vielmehr die politische Sitte in seiner eignen Brust und, indem er ihr folgt, weiß er nicht, daß es anders sein könnte.
Auch andere mögen sich zu der Ansicht bekannt haben, die Aristoteles mit den Worten ausgesprochen hat: daß das Königtum seiner Natur nach allein imstande sei, über den Parteien zu stehen, welche das griechische Staatsleben zerrütteten, allein das Staatswesen der rechten Mitte schaffen könne; »denn die Aufgabe des Königs ist, Wächter zu sein, daß die Besitzenden nicht in ihrem Eigentum geschädigt, der Demos nicht mit Willkür und Übermut behandelt werde.« Die so oft versuchte Tyrannis hat dies Werk nicht vollbringen können, »denn sie steht nicht, wie das altgegründete Königtum, auf eigenem Recht, sondern auf der Gunst des Demos oder auf Gewalt und Unrecht«.
In Wahrheit aber greifen diese Verhältnisse ins Staatsleben über; die Kirche ist Staatskirche und ihre Bekennerschaft ein milder Zwang. Kirche und Politik, das unfaßbarste Paradox, und dennoch in den Begriffen der Kirchenpolitik und der Staatskirche zur scheinbaren Einheit verflochten.
Es ist wahr, dass mit dem Vorfahren der jetzigen Dynastie, Hussein ben Ali, welcher am 10. Juli 1705 auf den Thron kam, eine neue Epoche im Staatsleben der Regentschaft begann; denn vorher, und dies ist wichtig zu notiren, hatten alle Regenten von Tunisien den Titel Dei geführt, während Hussein ben Ali zuerst den Titel Bei annahm.
Eine Revolution, die sinn- und zügellos alle Banden sprengt, die, indem sie das Staatsleben läutern will, den Staat in das tiefste Unglück stürzt, ist nicht fähig, auch nur die mindeste Bürgschaft für etwas Anderes zu geben, als für ihren vaterlandsfeindlichen und verderblichen Wahnsinn.
Alles dies könnte den Rechtsgelehrten gleichgültig sein, wenn man im Staatsleben nur nicht innerhalb der gesetzlichen Schranken ein grundschlechter Kerl sein und der menschlichen Gesellschaft durch Ausübung von mancherlei Lastern hundertmal mehr in Einem Jahre zu schaden vermöchte, als etwa ein alter Zuchthausbruder durch seine kleinen Diebstähle während seiner ganzen Spitzbubenlaufbahn geschadet hat.
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