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Aktualisiert: 27. Mai 2025
Ihm kann's recht sein, nur meint der Gifter, daß es vielleicht für Klärle besser sei, sich nach dem Vorfall in der Kirche lieber nicht unter die Leute zu mischen. Auch pflege es auf dem Schellenmarkt nicht immer glatt abzugehen! Jedenfalls werde Klärle gut thun, vor Dämmerung heimzukehren! Denn nach dem Gebetläuten sei noch immer gerauft worden beim Schellenmarkt am Fohrenbühl!
Im Burschen kämpft es sichtlich, doch gewinnt alsbald die Vernunft die Oberhand; hochrot im Gesicht reibt sich Martin die geschlagene Wange und meint, es wäre nicht nötig gewesen, ihn zu schlagen, denn noch sei er nicht zum Schellenmarkt gegangen, das Verbot sei also noch nicht übertreten. Höhnisch rät Klärle ihm, er soll es nur nicht wagen, den morgigen Schellenmarkt zu besuchen.
Hast es ja ausdrücklich befohlen!“ „Du bleibst hier! Augenblicklich ziehst dich um, dem Pfingsttag zu Ehren! Und die Kühe treibt Vrenele aus bis zum Abend!“ Martin starrt Klärle fassungslos an. „Hörst schlecht? Dageblieben sag' ich! Und nach dem Essen begleitest du mich zum Schellenmarkt, verstanden!“
Die letztere Drohung schüchtert Martin wohl etwas ein, doch meint er, am Vorabend vor Pfingsten werde eine Ausnahme schon erlaubt sein, weil ein Hirt sich doch auch vorrichten müsse zum morgigen Schellenmarkt. Klärle zetert mit voller Lungenkraft, daß ihr der Schellenmarkt völlig gleichgültig sei und sie nichts kümmere.
Beide Wirte haben für den heutigen, vom besten Wetter begütigten Fohrenbühler Schellenmarkt Vorkehrungen getroffen, fliegende Schänken errichtet, Tische und Bänke vor die Häuser gestellt, um den „Einfall“ zu erleichtern.
Freilich viel zu noblicht für unsereinen, aber anschmachten darf einer sie doch! Und ihr zu lieb' geh' ich trotz Brauch und Recht morgen nicht auf den Schellenmarkt, so gern ich mein zweites Geläut ergänzen möchte! Weißt, Bärbel, mir fehlt zum zweiten Geläut noch eine Glocke! Hab' ich die dazu paffende im Ton, dann kommt meinen Schellen keines gleich im ganzen Schwarzwald!
Ein einzig uneben Wort, und die Geschichte schlägt ins Gegenteil um, der Schellenmarkt fällt ins Wasser, und Martin hat seine Hiebe dazu, wenn er nicht gar vom Hof gejagt würde. Aus diesen Erwägungen behält der Hirt seine zärtlichen Gefühle lieber bei sich und läßt sich über die Gunstbezeugung gebührend bewundern.
Augenblicklich dreht sich Klärle um und schreit erregt dem Vater zu: „Soll ich mich vielleicht von dem rebellischen Volk schlagen lassen! Wer nicht pariert, der kriegt Hiebe; wer nicht hört, muß fühlen. Ist das auch eine Art, am helllichten Tag die Weide zu verlassen? Und wegen was? Bloß damit der Kerl seine Vorbereitungen zum Schellenmarkt machen kann! Haha!
Die Balgerei nach dem offiziellen Schellenmarkt ohne akuten Anlaß ist traditionell und hat in der Folge dazu geführt, daß jeweils der Markt von der badischen, das Jahr darauf von der württembergischen Behörde verboten wurde. Das Bestehen der badischen Polizeistunde zwingt ohnehin die Zecher, nachts 11 Uhr den „Schwanen“ zu verlassen und in den württembergischen „Adler“ zu übersiedeln.
Ich werd' ihm den Schellenhandel austreiben!“ „Na, Klärle! Es ist ja alter Brauch, daß die Hirten sich am Pfingstsonntag zum Schellenmarkt auf dem Fohrenbühl versammeln!“ „So, und soll dann vielleicht ich das Vieh hüten am Pfingstsonntag?“ „Wer redet denn von dir?! Das kann doch der nächstbeste Knecht besorgen.
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