United States or Nauru ? Vote for the TOP Country of the Week !


Mir stieg auch jetzt das Blut zu Kopf, und meine Verteidigung fiel heftiger aus, als es nötig gewesen wäre. »Ich finde, eine Rücksicht, wie du sie verlangtest, wäre eine Pflichtverletzung gewesen. Wenn der Prinz, der noch nie eine Kugel hat pfeifen hören, mit lauter servilen Leuten zu tun bekäme, so würde es Deutschland mal büßen müssen

Ehrenstraßer biß sich auf die Zunge; an die Möglichkeit hat er wirklich nicht gedacht. Feierliches Glockengeläute war in diesem Augenblick hörbar. Ehrenstraßer seufzte erleichtert auf, das Geläute gilt dem Fabrikherrn, dessen Leiche eben zu Grabe getragen wird. So ist denn das kirchliche Begräbnis gesichert, ohne Pflichtverletzung des Untersuchungsrichters.

Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf Pensionierung geben.

Die beiden ersten von ihnen decken die Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen.

Spät hatten sich die Jünglinge zur Ruhe begeben, und am frühen Morgen zeitig erwachend, faßten sie ein Herz und glaubten sich stark zu einem Abschied aus diesem Paradiese, ersannen mancherlei Plane, wie sie ohne Pflichtverletzung in der angenehmen Nähe zu verharren allenfalls möglich machten.

Dieser Soldat hat für sich persönlich folgende Lösung gefunden: er schoß zuerst den Alten nieder, und dann erschoß er sich selbst . . . Jetzt meinst du vermutlich wieder: wenn sein Gewissen, der dunkle, wilde Drang nach Wahrheit, nach seinem eigenen Ich, nicht zuließ, den Alten zu erschießen, ohne auch sich selbst zu erschießen, hätte er doch wenigstens nur sich selbst erschießen und den Alten laufen lassen sollen . . . Aber das wäre ja gegen die Disziplin, wäre ja eine Pflichtverletzung und wäre ehrenrührig gewesen.

Und so war es seit Monaten. Die ihm unterstellten Beamten fürchteten seine Gegenwart; die geringste Pflichtverletzung, ja, der geringste Widerspruch brachte ihn zur Raserei, und waren die Ausbrüche seines Zornes schon von jeher furchtbar gewesen, so zitterten sie jetzt um so mehr davor, als der unbedeutendste Anlaß einen solchen Sturm heraufbeschwören konnte.

Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur »wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen.

Ja, sie gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes für die Pflicht, sich als lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich derselben zu schämen; sich also stets und immer als blos unter dem Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren endlich auch wol so konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen, wofern sie nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden sind.

Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken: Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen Vertragspunkt die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht ausgeschlossen stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht.