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Aktualisiert: 16. Mai 2025


Da erzählte sie ihm von den Kollekten und Subskriptionslisten, die ohne Unterlaß in »Delphinenort« einliefen und auch nach Möglichkeit Berücksichtigung fänden, von den Stößen von Bettelschreiben aus Europa und Amerika, die mit jeder Post eingeliefert, durch die Herren Phlebs und Slippers gesichtet und Herrn Spoelmann in einer Auswahl vorgelegt würden. Zuweilen, sagte sie, mache sie sich das Vergnügen, die Stöße durchzusehen und die Adressen zu lesen, denn diese seien nicht selten phantastischer Art. Die bedürftigen oder spekulativen Absender nämlich suchten einander schon auf den Umschlägen in Kurialien und Wohldienerei zu überbieten, und alle erdenklichen Titulaturen und Rangesbezeichnungen seien in seltsamen Mischungen auf den Briefen zu finden. Ein Bittsteller aber habe kürzlich jeden Wettbewerb geschlagen, indem er seinem Schreiben die Aufschrift gegeben habe: »Seiner Königlichen Hoheit Herrn Samuel Spoelmann«. Übrigens habe er nicht mehr erhalten als die anderen

Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern der Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten.

Ich stand im Wahn, daß Ihr nur vier Adam Verzeiht! Mit der Rhein-Inundations-Kollekten-Kasse? Walter Mit der Inundations-Kollekten-Kasse! Doch jetzo ist der Rhein nicht inundiert, Und die Kollekten gehn mithin nicht ein. Sagt doch, Ihr habt ja wohl Gerichtstag heut? Adam Ob wir ? Walter Was? Licht Ja, den ersten in der Woche.

[Unpopularität der Puritaner.] So tadelnswerth diese Gefühle auch immer sein mochten, so waren sie doch nicht nur natürlich, sondern auch wohl zu entschuldigen. Die Puritaner hatten unstreitig in den Tagen ihrer Macht Veranlassung zur Gereiztheit gegeben. Aus ihrer eigenen Unzufriedenheit, ihrem eigenen Siege und der Vernichtung jener stolzen Hierarchie, unter deren schwerem Joche sie geschmachtet, mußten sie gelernt haben, daß im siebzehnten Jahrhundert die Macht der bürgerlichen Obrigkeit in England nicht ausreiche, die Gemüther der Menschen zur Übereinstimmung mit ihrem theologischen Systeme abzurichten. In Alles sich einmischend, bewiesen sie sich dabei so unduldsam, als Laud es nur jemals gewesen war. Unter Androhung schwerer Strafen verboten sie nicht allein in den Kirchen, sondern selbst für Privathäuser den Gebrauch des allgemeinen Gebetbuches. Wenn ein frommes Kind am Krankenlager der Eltern eine der schönen Kollekten las, welche seit Jahrhunderten den Kummer christlicher Herzen gelindert hatten, so wurde diese Handlung der kindlichen Liebe für ein Verbrechen erklärt. Mit schwerer Ahndung wurden diejenigen bedroht, welche es wagen würden, die calvinistische Form des Gottesdienstes zu tadeln. Geachtete Geistliche wurden zu Tausenden nicht nur von ihren Pfründen vertrieben, sondern auch oft den Mißhandlungen eines fanatischen Pöbels preisgegeben; Gotteshäuser und Grabstätten, treffliche Kunstwerke und seltene Überbleibsel des Alterthums wurden mit roher Hand verunstaltet oder vernichtet. Eine Verordnung des Parlaments verfügte, daß sämmtliche Gemälde der königlichen Gallerie, welche Jesus oder die heilige Jungfrau mit dem Kinde darstellten, in's Feuer geworfen werden sollten. Gleiches Schicksal erlitten die Werke der Bildhauerkunst. Nymphen und Grazien, welche unter ionischen Meißeln entstanden waren, wurden den Händen puritanischer Steinmetzen übergeben, welche sie anständig machen mußten. Gegen leichtsinnige Vergehen aber kämpfte die herrschende Partei mit einem Eifer, der ebenso wenig durch Humanität als durch gesundem Menschenverstand gemäßigt war. Man erließ strenge Gesetze gegen das Wetten und eine Verordnung verhängte die Todesstrafe über den Ehebruch. Der unerlaubte Umgang der Geschlechter, selbst wenn weder Verführung und Gewaltthätigkeit dabei vorkam, noch die Sittlichkeit beleidigt oder das eheliche Recht verletzt war, galt für ein schweres Verbrechen.

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