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Die vaeterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung ausser der schon erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten Missbraeuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr noch der Ehemann den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne vorher die naechsten Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der Frau, zugezogen zu haben.

Die Bedeutung von Musik und Tanz stieg im oeffentlichen wie im haeuslichen Leben.

Die freundlichen haeuslichen Verhaeltnisse zwischen Vater und Tochter, Mann und Frau, Herrn und Diener, mit ihren Liebschaften und sonstigen kleinen Krisen sind so allgemeingueltig abkonterfeit, dass sie noch heute ihre Wirkung nicht verfehlen; der Bedientenschmaus zum Beispiel, womit der 'Stichus' schliesst, ist in der Beschraenktheit seiner Verhaeltnisse und der Eintracht der beiden Liebhaber und des einen Schaetzchens in seiner Art von unuebertrefflicher Zierlichkeit.

Wie taetig Cato als Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz besser ein guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die haeusliche Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen.

So entstanden jene haeuslichen Not- und Hilfsbuecher, die freilich mit der griechischen Spitzfindigkeit und Unklarheit auch den griechischen Scharf- und Tiefsinn austrieben, aber eben dadurch fuer die Stellung der Roemer zu den griechischen Wissenschaften fuer alle Zeiten massgebend geworden sind.

In der gleichen Weise werden die Einladungen zur Tafel, die ueblichen Neujahrsgeschenke, die haeuslichen Feste ihrem Wesen entfremdet und fast in oeffentliche Festlichkeiten verwandelt; ja, der Tod selbst befreit nicht von diesen Ruecksichten auf die unzaehligen "Naechsten", sondern, um anstaendig gestorben zu sein, muss der Roemer jeden derselben wenigstens mit einem Andenken bedacht haben.

Von dem haeuslichen Leben der Hellenen fasste der Roemer weder die Anmut und Humanitaet noch die Sentimentalitaet und die uebertuenchte Leere.

Es blieb ihnen die Leitung der Rechtspflege und die administrative Kontrolle der Gemeinden, aber ihr Kommando ward paralysiert durch das neue Oberkommando in Rom und dessen, dem Statthalter zur Seite gestellte Adjutanten, das Hebewesen wahrscheinlich schon jetzt, auch in den Provinzen wesentlich an kaiserliche Bediente uebertragen, so dass der Statthalter fortan mit einem Hilfspersonal umringt war, welches entweder durch die Gesetze der militaerischen Hierarchie oder durch die noch strengeren der haeuslichen Zucht unbedingt von dem Imperator abhing.

Vor allen Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt.

Die haeuslichen und Geschlechterkreise blieben innerhalb des Staates bestehen; allein dem Staate gegenueber galt die Stellung in denselben nicht, so dass der Haussohn im Hause unter, aber in politischen Pflichten und Rechten neben dem Vater stand.