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Aus der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz läßt mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen, sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? Das obere Begehrungsvermögen will schlechthin den Zweck, das untere will die Mittel dazu.

Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen keine objektive Gewißheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genüge erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube gründet sich auf eine Bestimmung des Begehrungsvermögens, (bey der Existenz Gottes, und der Seelen Unsterblichkeit auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und Offenbarungsbegriffe auf eine durch das obere geschehne Bestimmung, des untern,) und erleichtert gegenseitig wieder diese Bestimmung. Daß weiter keine Ideen möglich sind, an deren Realität zu glauben eine unmittelbare oder mittelbare Bestimmung durch das praktische Gesetz uns bewege, ist klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur noch, ob nicht ein Glaube möglich sey, der nicht durch eine dergleichen Bestimmung entsteht, und sie nicht wieder erleichtert. Im ersten Falle muß es leicht auszumachen seyn, ob der Glaube in concreto wirklich da ist; das muß sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen muß. Im letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen möglich sind, scheint es, da der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer, hierüber etwas festes zu bestimmen, und es hat völlig das Ansehen, daß uns nichts übrig bleibt, als jedem ehrlichen Manne auf sein Wort zu glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes. Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber etwas auszumitteln. Es ist nemlich an sich gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und eben so oft sich selbst überredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von dieser Art ist fast aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf eine Bestimmung des Begehrungsvermögens gründet, wie der an das historische in einer Offenbarung, oder der eines Geschichtforschers von Profession, der von der Achtung für sein Geschäft, und von der Wichtigkeit, die er in seine mühsamen Untersuchungen schlechterdings setzen muß, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine Begebenheit, die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche Leidenschaften mit uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme Art, und es trägt zur Vermehrung unsers Vergnügens etwas bei, wenn wir annehmen dürfen, daß dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir nehmen dies um so fester an, je mehr die Geschichte uns interessirt, je mehr sie

Ists Sieg der Nacht, ist es die Scham des Tages, Daß Finsternis der Erd Antlitz begräbt, Wenn lebend Licht es küssen sollte? ALTER Unnatürlich, Wie die geschehne Tat. Am letzten Dienstag Sah ich, wie stolzen Flugs ein Falke schwebte Und eine Eul ihm nachjagt' und ihn würgte.

Hofmeisterin. Doch die Partei, die seinen Groll bestärkt, Auf ewig steht sie deinem Wunsch entgegen. Eugenie. Wenn sie bisher mein Glück zu hindern suchte, Tritt nun Entscheidung unaufhaltsam ein, Und ins Geschehne fügt sich jedermann. Hofmeisterin. Das, was du hoffest, noch ist's nicht geschehn. Eugenie. Doch als vollendet kann ich's wohl betrachten. Was liegt im langen Kästchen, obenan?

Aber mit einer solchen blos mittelbaren Bestimmbarkeit des sinnlichen Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens aufzuhalten, stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser Vergleichung, gar nicht möglich wäre.

In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf eine a priori geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen a priori durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht.

Ich sag es nicht für mich; es sind geschehne Sachen. "Geschehne Sachen? was? So ist man gar zur Tat gekommen?" Mein lieber Simplex, fragt sich das? Weswegen hätt er denn die Predigt unternommen? Die süße Lehre süßer Triebe? Die Liebe heischet Gegenliebe, Und wer ihr Priester ist, verdienet keinen Haß. O Andacht, mußt du doch so manche Sünde decken!

Ganz anders denk' ich, und nicht ungeschickt Hab' ich das schon Geschehne mit dem Künft'gen Verbunden und im stillen ausgelegt. Vielleicht reift in der Götter Rath schon lange Das große Werk. Diana sehnet sich Von diesem rauhen Ufer der Barbaren Und ihren blut'gen Menschenopfern weg.

Was hieraus, daß er a priori nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine a priori geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns bestimme seine Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung das vermißte Datum a priori seyn würde, wird völlig klar, wenn man sich erinnert, daß, um sich den uns a priori aufgestellten Endzweck als möglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun.