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Aktualisiert: 23. Mai 2025
Ohne einen Unterschied zwischen Italikern und Provinzialen, Vornehmen und Geringen zu machen, nahm er jede Klage an und zwang nicht bloss die roemischen Kaufleute und Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen Geldersatz zu leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und ruecksichtslosesten Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden, liess er diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie Rechtens.
Zwölf davon sprachen sich dahin aus: Johann Baptist Girard in Anbetracht der an ihm sichtbar gewordenen Geistesschwäche, die ihn zum Gegenstand des Spottes seiner Beichtkinder gemacht, mit seiner Klage gegen dieselbe abzuweisen. Das Urteil der anderen, besseren Hälfte des Parlaments lautete aber sehr verschieden: Johann Baptist Girard ist zum Tode durch Feuer zu verurteilen, wegen vollkommen erwiesener geistlicher Blutschande, Fruchtabtreibung und Erniedrigung seiner geistlichen Würde durch schändliche Leidenschaften und Verbrechen etc.
Es ist ein bedeutungsvoller und authentisch erwiesener Umstand, daß Berry's letzte Worte mehr dazu beitrugen, den Glauben an das Complot zu erschüttern, als die Erklärungen, welche die frommen und ehrenwerthen römischen Katholiken, die das nämliche Loos traf, in der Todesstunde abgaben .
Das Leben des Feindes. Wer davon lebt, einen Feind zu bekämpfen, hat ein Interesse daran, dass er am Leben bleibt. Wichtiger. Man nimmt die unerklärte dunkle Sache wichtiger, als die erklärte helle. Abschätzung erwiesener Dienste. Dienstleistungen, die uns jemand erweist, schätzen wir nach dem Werthe, den Jener darauf legt, nicht nach dem, welchen sie für uns haben.
„Das muß ja ein ausgefeimter Schurke sein“, rief der Commerzienrath, halb in dem Wunsch sich mit dieser Bemerkung wieder unter seine Decke zurückziehen zu können und die Unterhaltung damit für heute abgebrochen zu haben, halb aber auch in gerechter staatsbürgerlicher Entrüstung über ein solches Scheusal, das unter dem Deckmantel der Religion Jammer und Elend in der Welt säete, und nun noch dazu von der weltlichen Gerechtigkeit, trotz erwiesener Schuld, nicht erfaßt und zermalmt werden konnte.
Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler, nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt« abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller beauftragt, neben dem Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu überschwemmen und ihn vielleicht zur
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