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Aktualisiert: 21. Juni 2025


In anderen Prozessen wurde Thomas-Augsburg zu zwei Jahren, Loof-Chemnitz zu einem Jahre vier Monaten verurteilt. Vahlteich erhielt im folgenden Jahre wegen verschiedener Preßvergehen achtzehn Monate Gefängnis, und zu der gleichen Strafe wurde im nächstfolgenden Jahre G.v.Vollmar, der Redakteur derDresdener Volkszeitungwar, verurteilt.

Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchteEin zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.

Er mag sich in dieser gehässigen Gesinnung gegen sein Jahrhundert gefallen, wo er will, in seinen Dresdener Leseabenden, unter den Eichen von Sanssouci, überall, nur nicht da, wo er durch seinen Einfluß der Gegenwart ihr lebendiges Recht, das Recht des Lebens, entzieht.

Des Meisters eigenes Bildnis aus dem Jahre 1657 besitzt die Dresdener Galerie; man vermeint ein leises Lächeln die Lippen des Malers umschweben zu sehen; solange er sich im Vollbesitz seiner Kunst weiß, darf er über jedes Mißgeschick lächeln. So trägt er auch das Haupt mit vornehmem Stolz aufrecht in dem vielleicht ein Jahr später entstandenen prächtigen Selbstbildnis, welches die Münchener Pinakothek besitzt (Abb. 153).

Außerdem erschienen mir die im Komitee und in den Versammlungen gepflogenen Debatten sehr unklar und zwecklos, dadurch wurde mir der Austritt aus dem Komitee erleichtert. Am 6. Februar 1863 hatte ich noch eine Auseinandersetzung mit Vahlteich. Dieser war für den Vorwärts, ich für den Gewerblichen Bildungsverein Delegierter beim Stiftungsfest des Dresdener Arbeiterbildungsvereins.

Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht | ! ! ! als unwahr ! ! ! | mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius?

=Dresdener Anzeiger=: ... Schaukal gibt viele Anregungen und ist mit seinem verzwickten barocken Stil, mit seiner blendenden Eindrucksfähigkeit in mehr als einer Hinsicht dem Wesen des Gespenster-Hoffmann verwandt. Wir finden hier ein tiefes Eindringen, ein williges Aufgehen in der Subjektivität.

Meine erste Frau hatte die Frau eines Dresdener Schriftstellers beleidigt, welcher von Münchmeyers aus wußte, daß ich vorbestraft bin. Er rächte sich dadurch, daß er mich bei einem deutschen Fürsten denunzierte und ihm mitteilte, daß seine Verwandten meine Bücher läsen und mich auch persönlich besuchten. Der Fürst antwortete durch Schweigen.

Jeder geringfügige Anlaß genügte, um in der Partei den heftigsten Streit hervorzurufen. So war einem der in die Dresdener Skandale verwickelten Revisionisten die Kandidatur eines sächsischen Wahlkreises angeboten worden.

Der Dresdener Hof, der sich noch immer als das geborene Oberhaupt der Ernestiner fühlte, verlangte zu allen Verhandlungen mit seinen Stammesvettern zugezogen zu werden. Preußen erwiderte: wir werden Sachsens Interessen sorgsam wahren, doch der Zutritt eines sächsischen Bevollmächtigten kann die Verhandlungen nur erschweren.

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