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Aktualisiert: 5. Mai 2025
In anderen Prozessen wurde Thomas-Augsburg zu zwei Jahren, Loof-Chemnitz zu einem Jahre vier Monaten verurteilt. Vahlteich erhielt im folgenden Jahre wegen verschiedener Preßvergehen achtzehn Monate Gefängnis, und zu der gleichen Strafe wurde im nächstfolgenden Jahre G.v.Vollmar, der Redakteur der „Dresdener Volkszeitung“ war, verurteilt.
So erhielt zum Beispiel Saeweke-Chemnitz wegen Majestätsbeleidigung und was man als Gotteslästerung ansah zwei Jahre Gefängnis; vom Augsburger Schwurgericht wurden wegen verschiedener Preßvergehen R. Franz zu drei, E. Rottmanner und E. Köber zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt, eine Verurteilung, die in der ganzen Partei einen Sturm der Entrüstung hervorrief.
Die verschiedenen Preßvergehen, in die er verwickelt war, legten ihm die Frage nahe, ob bei einer Verurteilung ihm die Pension, die er als schwer verwundeter Teilnehmer im Deutsch-Französischen Kriege bezog, nicht entzogen werden könne, und er ersuchte mich darüber um meine Meinung. Darauf antwortete ich ihm unter dem 17.
Das Bezeichnendste dafür, wie töricht damals Parteipolitik getrieben wurde, ist, daß man, wütend über den Ausgang des Prozesses, die in Bayern gesetzlich festgelegte Zuständigkeit der Schwurgerichte für Preßvergehen am liebsten aufgehoben hätte. In einer verärgerten Stimmung wollte man ein wichtiges Volksrecht aufgeben und vergaß völlig, daß ihm die ultramontane Presse in der
Dergleichen war weder vor noch nach Schweitzer in Preußen je möglich. Als zum Beispiel 1868 Dr. Guido Weiß wegen Preßvergehen zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt wurde, überfielen ihn einige Polizisten morgens 6 Uhr im Bett und transportierten ihn ins Gefängnis.
Diese oppositionelle Haltung übertrug er auch auf die Kritik an der auswärtigen Politik, als Bismarck im Oktober zu Napoleon nach Biarritz reiste, um dessen Zustimmung zu seiner „nationalen“ Politik zu erlangen, Verhandlungen, bei denen, wie sich nach 1866 erwies, Napoleon der Geprellte war. Gegen Schweitzer erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen verschiedener Preßvergehen.
Schweitzer und Hofstetten bezeichneten von da ab das Blatt als „Organ der sozialdemokratischen Partei“. Mittlerweile war Schweitzer ins Gefängnis gewandert. Er war am 24. November wegen verschiedener Preßvergehen, darunter Majestätsbeleidigung und Schmähung obrigkeitlicher Anordnungen, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden.
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