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Aktualisiert: 30. April 2025
„Und eine Aufgabe,“ fiel Herr Weiß mit seiner leisen und etwas monotonen Stimme ein, „an deren Erfüllung ich glaube und zu der jedenfalls die Regierung und Alle, die ihr angehören, den besten und redlichsten Willen mitbringen. Auch glaube ich nicht,“ fuhr er fort, „daß die Schwierigkeit derselben so groß ist, als sie Herrn Mignet erscheint. Ich glaube, daß gerade das constitutionelle System das einzige ist, nach welchem Frankreich auf die Dauer regiert werden kann. Der Kampf der Parteien in der Arena der Kammern giebt allen Ansichten Raum, um sich geltend zu machen, und dadurch wird am sichersten ein gefährlicher Ausbruch der einen oder der andern extremen Richtung vermieden. Außerdem soll das constitutionelle System das Land vor unüberlegten und gefährlichen Actionen nach Außen bewahren, zu dem Cäsarismus und der Demokratie am Meisten neigen, denn sowohl die Massen des Volkes, als ein allmächtiger Selbstherrscher sind von persönlichen und augenblicklichen Eindrücken in besonders hohem Grade abhängig. Beide neigen zur Tyrannei, bei Beiden liegt die Gefahr eines gefährlichen Spieles mit der nationalen Kraft und dem Nationalwohlstand.
Alle Engländer jedoch, welche Freiheit und Gerechtigkeit achteten, erkannten mit Besorgniß den tiefen Eingriff, den die Prärogative in das Gebiet der Gesetzgebung gethan hatte. Der Wahrheit die Ehre zu geben, darf nicht geleugnet werden, daß die constitutionelle Frage nicht ganz frei von Dunkelheit war.
„Ich fürchte,“ sagte Herr Mignet, „daß die Ueberführung der so ausschließlich persönlichen Regierung, welche wir bis jetzt gehabt haben, in die constitutionelle Form nicht ohne ernste Erschütterung vorübergehen kann,
Im Jahre 1698, nachdem England schon lange unter einem neuen Herrscherstamme constitutionelle Freiheit genoß, gab sich der Sohn eines Gastwirths bei den Freisassen von Sussex für ihren geliebten Monmouth aus und täuschte Viele, die keineswegs der untersten Klasse angehörten.
Das Nationalitätenprincip ist ebensowenig mit dem österreichischen Staatsinteresse verträglich, wie der Industrialismus und das constitutionelle Princip und auch der Nationalitätenschwindel hat sich schon ausgelebt, da die Arbeiterverbindungen, welche als politische Factoren aufzutreten beginnen, sich international constituiren und da andererseits die staatenbildende Kraft des Nationalitätenprincips erschöpft, die geschichtliche und culturelle Aufgabe dieses Princips gelöst ist und grössere staatliche Veränderungen unter dem Drucke dieses treibenden Elementes nicht mehr zu erwarten sind.
Auf diese Weise ließen sich die verschiedenen Standpunkte vielleicht vereinigen, und es ist allerdings richtig, daß bei dem Plebiscit es von Wichtigkeit sein könnte, dem Volk zu zeigen, daß die Regierung und die regelmäßige constitutionelle Vertretung über den wichtigen Act in voller Uebereinstimmung sich befinden.“ Der Kaiser senkte den Kopf und strich mehrere Male nachdenklich über seine Stirn.
Die Verfassung unter den Barolongen und Banquaketsen ist eine im gewissen Sinne constitutionelle, wenn auch etwas beschränkter als unter den Bakwena's und östlichen Bamanquato's. Unter den Betschuanakönigen steht nach Khama, dem nunmehrigen Könige der östlichen Bamanquato, Montsua obenan.
„Eine constitutionelle Krisis,“ rief der Prinz lebhaft, indem er laut auflachte und dann die Hand einen Augenblick vor den Mund hielt, um einen Gähnkrampf zu verbergen, der ihn erfaßte,
Bei dieser Gemüthsstimmung der Menschen ward das Land nach einem langjährigen Frieden in einen Krieg verwickelt, der große Anstrengungen nöthig machte. Durch diesen Krieg ward die große constitutionelle Krisis beschleunigt. Der König brauchte eine starke Militär-Macht, diese konnte er ohne Geld nicht erlangen, und Geld war ohne Zustimmung des Parlaments auf gesetzlichem Wege nicht zu erheben.
Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen
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