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Aktualisiert: 10. Juni 2025


Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten, welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen, sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur

Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein und hierin lag ihre Überlegenheit daß alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten.

Er muß paktieren mit Höfen, Kirchen, Bundesstaaten, verbündeten Mächten, drei Kabinetten, zwei Reihen von unbekannten Kollegen, einem entrückten Kanzler, seinen eigenen Räten, mehreren Parlamenten und zahlreichen Kommissionen, Parteien, Einzelabgeordneten, Gewerbevertretungen, Interessenvertretungen, Einzelinteressenten. Jeder kann ihn stürzen, keiner hält ihn.

Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten.

Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar, auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um den Streit beizulegen.

Die Stellung dieser neuen Vollbuergergemeinden war ein Kompromiss zwischen derjenigen, die ihnen bis dahin als Bundesstaaten zugekommen war, und derjenigen, die ihnen als integrierenden Teilen der roemischen Gemeinde nach aelterem Recht zugekommen sein wuerde.

Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche Hindernisse.

Das Bedürfnis einer bewegten Zeit, die Zuversicht, durch den Antritt einer solchen Verhandlung die aufgeregten Gemüter am sichersten zu beruhigen, endlich die Hoffnung, daß ein solcher die Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten umfassender Verband auch auf die größeren Weltereignisse einen friedlich besänftigenden Einfluß äußern könne«, ermutigten den sächsischen Hof, die Verhandlungen in Berlin zu beginnen.

Wenn wir uns die Todesstatistiken ansehen, so finden wir in ihnen sehr zahlreiche »Todesursachen« verzeichnet. Das offizielle Verzeichnis der Todesursachen, das die obersten Medizinalbehörden in den einzelnen deutschen Bundesstaaten den

Man wird dies beachten müssen, um die Konsequenzen, die sich daraus ergaben, richtig zu würdigen. Die Art, wie der Bund gegründet, wie er dann gebrochen und von neuem beschworen worden war, zeigte hinlänglich, daß die geschworenen Eide allein nicht ausreichten, Alexander der Hilfe der Bundesstaaten gegen den Großkönig und ihres Beharrens bei der gemeinsamen Politik zu versichern.

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