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Aktualisiert: 22. Juni 2025
Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein und hierin lag ihre Überlegenheit daß alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten.
Die Zollgesetze des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch nicht zu folgen vermochte.
Der Artikel 4 lautete ursprünglich: Abänderungen der Zollgesetze sollen nur in »gegenseitigem Einvernehmen« erfolgen, »und es sollen alle diese Veränderungen im Großherzogtum Hessen im Namen S. K. H. des Großherzogs verkündigt werden.« Diese Fassung erregte in Darmstadt schmerzliches Aufsehen.
Januar 1828 fand die erste förmliche Konferenz im Finanzministerium statt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollständige Vereinigung möglich sei: Darmstadt trat in das preußische Zollsystem ein; Preußen, längst bereit »über Formalitäten leicht hinwegzugehen«, gewährte dem Verbündeten gleiches Stimmrecht bei Abänderungen der Zollgesetze und eine selbständige Zollverwaltung, die aber streng nach preußischem Muster eingerichtet werden sollte.
Da die beiden Staaten schon in Darmstadt und Stuttgart zusammengehalten hatten und ihre Zollgesetze nur geringe Unterschiede aufwiesen, so nahmen die im folgenden Monat zu München begonnenen Verhandlungen günstigen, wenngleich sehr langsamen Fortgang. Am 12. April 1827 wurde ein Präliminarvertrag unterzeichnet.
Die Ausgleichungsabgaben sind lange, wesentlich durch Preußens Schuld, ein wunder Fleck der Zollgesetze geblieben; sie belästigten den Verkehr und brachten geringen Ertrag, auch nachdem sie späterhin die rein fiskalische Gestalt der »Übergangsabgaben« annahmen. Irrte Preußen in dieser Frage, so erhoben auch die Südstaaten höchst unbillige Ansprüche.
Die unglückliche zerrissene Gestalt seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem Zollgesetze unterwarf.
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