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Aktualisiert: 12. Juli 2025


Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen will.

76 Doch, einen Pulsschlag noch, und wie unnennbar groß Ist ihr Erstaunen, ihr Entzücken! Kaum glaubt sie dem Gefühl, kaum traut sie ihren Blicken! Sie fühlt sich ihrer Bürde los, Und zappelnd liegt auf ihrem sanften Schooß Der schönste Knabe, frisch wie eine Morgenros' Und wie die Liebe schön! Mit wonnevollem Beben Fühlt sie ihr Herz sich ihm entgegen heben. 77 Sie fühlt's, es ist ihr Sohn!

Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben, daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd darstellende Entschädigung gewährt werden muß und daß solchen gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die Höhe der zu leistenden Entschädigung den Unternehmer zwingen müsse, von einer Entlassung überhaupt abzusehen.

Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach § 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist

77 Mir kostet's nichts von allem mich zu scheiden Was ich besaß; mein Herz und deine Lieb' ersetzt Mir alles; und, so tief das Glück herab mich setzt, Bleibst Du mir nur, so werd' ich keine neiden Die sich durch Gold und Purpur glücklich schätzt. Nur, daß Du leidest, ist Amandens wahres Leiden! Ein trüber Blick, ein Ach, das dir entfährt, Ist was mir tausendfach die eigne Noth erschwert.

Sieben große Inseln sah ich in dem Meere und auf der Erde; zwei auf der Erde und fünf in dem großen Meere. Kap. 77 Die Namen der Sonne sind so: einer Orjârês und ihr zweiter Tomâs'sa. 2. Und der Mond hat vier Namen; sein erster Name ist Aënjâ, und der zweite Eblâ; der dritte Bënâsê, und der vierte Erâë. 3.

Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen.

Einmal ist das Gesetz, das die Wiederwahl zum Konsulat untersagte, von ca. 603 bis 673 rechtlich in Kraft geblieben, und es ist nicht wahrscheinlich, dass dasselbe, war fuer Scipio Aemilianus und Marius, auch fuer Flaccus geschah. Zweitens wird nirgends, wo der eine oder der andere Flaccus genannt wird, eines doppelten Konsulats gedacht, auch nicht, wo es notwendig war wie Cic. Flacc. 32, 77.

Und es erhob sich dieser letztere Widder und floh hinweg von seinem Angesicht. Und ich sah, bis zu Falle brachten jene Hunde den ersten Widder. 75. Und es erhob sich jener letztere Widder und führte die kleinen Schafe. 76. Und jener Widder zeugte viele Schafe und legte sich nieder. 77. Und ein kleines Schaf wurde Widder an seiner Statt, und wurde Herzog und Führer jener Schafe. 78.

Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden.

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