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Aktualisiert: 12. Juni 2025
Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat.
So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke gestellte Rechtseinrichtung.
Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.
Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch ausgesetzt zu sein, teilt sie mit allen menschlichen Einrichtungen.
Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf die Dauer eines halben Jahres gewährt werden.
Queensberry 76 Abfall Perth's und Melfort's 77 Begünstigung der katholischen Religion in Schottland 78 Aufstände in Edinburg 78 Zorn des Königs 79 Seine Pläne in Betreff Schottlands 79 Eine Deputation schottischer Geheimräthe begiebt sich nach London 80 Ihre Unterhandlungen mit dem Könige 81 Zusammentritt der schottischen Stände 81 Sie zeigen sich widerspenstig 81 Sie werden vertagt.
Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter auferlegten Pflichten unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77 ausspricht bezwecken nun in erster Reihe die endgültige Sicherstellung der Pensions-Einrichtung.
77 Sie hüllt sich ein. Herr Hüon, dem die Liebe Die Sinne schärft, sieht nicht so bald Ihr Herz beklemmt, ihr schönes Auge trübe, So drückt er sie mit zärtlicher Gewalt, Den rechten Arm um ihren Leib gewunden, Zum Sahl hinaus. Komm, spricht er, eh' die Nacht Uns überrascht, und jeder Arm erwacht, Den, uns zu Lieb', der Geist mit Zauberschlaf gebunden.
Von der äusseren Umfassungsmauer ist nur noch die südöstliche Ecke, welche aus gewaltigen Quadern besteht, vorhanden, alles Uebrige ist verschleppt oder in den sehr morastigen Boden versunken. Nach Minutoli betrug die Umfangsmauer 77 Schritt in der Länge und 66 Schritt in der Breite, was mit meinen Messungen genau stimmt.
77 So seyd ihr! sprach Rosett', indem sie seinem Kuß Sanft sträubend sich entzog, so seyd ihr Männer alle! Erst lockt ihr uns so schmeichelnd in die Falle, Und habt ihr uns, macht ruhiger Genuß Statt frischem Blut bey euch nur böse Galle. Weh dann der armen Frau, die euch befried'gen muß!
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