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Ferner schlug er eine Aenderung des § 108 der Gewerbeordnung vor, wonach die Streitigkeiten zwischen Unternehmern und den von ihnen beschäftigten Arbeitern durch Gewerbegerichte entschieden werden sollten, deren Vorsitzender von der obersten Justizaufsichtsbehörde des betreffenden Bundesstaats, deren Beisitzer durch die Gemeindevertretungen gewählt werden sollten.

Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit anderer zufließen können, unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag.

Die Schonzeit der Schwangeren und der Wöchnerinnen sollte entsprechend verlängert werden. Für jede Arbeitsstätte sollte eine Arbeitsordnung eingeführt werden, deren Bestimmungen zwischen Unternehmern und Arbeitern zu vereinbaren seien.

Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können etliche von ihnen aber noch viel besser.

Der Dampf hat die Menschen um die Maschinen herum in den Fabriken versammelt, wo sie aneinander gedrückt sind und durch einander unglücklich werden. Die Production ist eine ungeheure, wahllose, planlose, führt jeden Augenblick zu schweren Krisen, durch die mit den Unternehmern auch die Arbeiter zugrunde gehen.

Ich kann Sie belangen«, schreit der Kaufmann in falschem Zorn. Der Verstümmelte geht. Sein Schicksal ist das Schicksal der Kriegsbeschädigten. Hunderttausende werden mit ähnlichen Gründen abgefertigt von den Unternehmern.

In Deutschland passieren jährlich und täglich die heftigsten, brutalsten Zusammenstöße zwischen Arbeitern und Unternehmern, ohne daß der Kampf die Schranken der betreffenden einzelnen Branche oder der einzelnen Stadt, ja Fabrik überspringt.

Am verbreitetsten ist vielmehr der Name »Flaschenbierhändler«, wenigstens führt ihn die Mehrzahl der unter den betreffenden Unternehmern bestehenden Vereine, auch der seit Jahresfrist bestehende Verband nennt sich »Verband deutscher Bierhändler«, das offizielle Verbandsorgan, welches in Lübeck erscheint, heisst dagegen wieder: »Der Bier-Verleger«. Der Berliner Sprachgebrauch unterscheidet ferner zwischen »Biergrosshandlung« und »Bier-Verlag«, im Berliner Adressbuch ist diese Unterscheidung durch die Bezeichnungen Bier-Engrosgeschäft und Bierverlag zum Ausdruck gekommen.

Bisher nämlich ist von wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen die Einrichtung nur von sehr anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen.

Die Abschwächung bezieht sich da nur auf die äußere Form des Kampfes. Im Wesen der Sache bedeutet es einen nicht geringen Aufstieg der Arbeiter in ihrem sozialen Recht, als organisierte Klasse von den Unternehmern anerkannt zu werden, was selbst in den machtvollen Zweigen der großen Industrien der Fall ist, in die die Gewerkschaft vor dem Kriege nicht einzudringen vermochte.