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Länger als eine gute Stunde hatte Herr Autor Kunemund seinem Herzen Luft gemacht, und ich hatte ihn erzählen lassen, und ihn, wie oben bemerkt, sogar nicht wenig ermuntert, so ausführlich wie möglich zu sein; aber jetzt fuhr mir ein um desto größerer Schrecken durch die Glieder. »Mein Himmel, die Gertrud in der Stadt Lübeck! den ganzen Morgen da allein?

Diese stießen Ende Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preußen befindlichen englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der großen Unruhen in England erheblich verzögert hatte, griffen sie an und nahmen sie gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lübeck, das Schiff mit seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen .

Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre Privilegien wieder auf ein Jahr . Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen Städte auf, es zu befolgen.

U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723 § 9, 875, HR. I 8 n. 129, 237 § 2, 336, 414, 418, 422, 451, 452 § 9, II 1 n. 385 §20, 7 n. 488 § 40. 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037. 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lübeck, nicht 1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus Hans. U. B. VI n. 1037 hervor.

Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten . Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt haben .

Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in Lübeck zusammen.

»In einigen Wochen?! In vierzehn Tagen will ich wieder zu Pferde sitzen. – Und wenn ihr mich ’raufheben und anschnallen müßt. – Die besten Chirurgen her. – Sylvester von drüben und unser Kommißäskulapdas ist mir nich genugin Lübeck soll’s ja ’n großen Professor gebenher mit ihm

»Ich habe der Ordonnanz schon aus eigener Machtvollkommenheit Befehl gegeben, nach Lübeck zu telephonierensagte Stephan, »beruhigen Sie sich doch bitte!« »Ja, ja, ich will ruhig sein. Das ist vernünftiger! Aber wenn ich nicht in vierzehn Tagen wieder zu Pferde sitzen kann, erklär’ ich alle

Die letzten Kriege, die Lübeck geführt hatte, der dänische und der holländische, hatten aber gezeigt, daß Lübeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, während der preußische Handel zurückging . Eine gesonderte englisch-preußische Einigung wurde aber durch die Gewalttat der lübischen Bergenfahrer verhindert.

Interessant ist die von Rüppell nicht ohne Grund ausgesprochene Ansicht, daß als Verfasser dieses Gesetzbuches vielleicht der protestantische deutsche Missionär Pater Heyling von Lübeck anzusehen sei, der im Jahre 1634 nach Abessinien kam.