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Am verbreitetsten ist vielmehr der Name »Flaschenbierhändler«, wenigstens führt ihn die Mehrzahl der unter den betreffenden Unternehmern bestehenden Vereine, auch der seit Jahresfrist bestehende Verband nennt sich »Verband deutscher Bierhändler«, das offizielle Verbandsorgan, welches in Lübeck erscheint, heisst dagegen wieder: »Der Bier-Verleger«. Der Berliner Sprachgebrauch unterscheidet ferner zwischen »Biergrosshandlung« und »Bier-Verlag«, im Berliner Adressbuch ist diese Unterscheidung durch die Bezeichnungen Bier-Engrosgeschäft und Bierverlag zum Ausdruck gekommen.

Die Hausfrauen oder Dienstmädchen machen sich in vielen Fällen gar kein Gewissen daraus, die Bierflaschen zu allen möglichen Zwecken zu gebrauchen, sie holen Spiritus, Oel, Fleckwasser etc. darin, und in der Küche prangen die dem Bierhändler gehörenden Flaschen ganz ungeniert neben anderen Utensilien.

So soll in einigen Städten der Bierverlag in Verbindung mit Holz- und Kohlenhandel sich finden, ebenso wird im Organ des Verbandes deutscher Bierhändler den Bier-Verlegern empfohlen, den Petroleumhandel als Nebengeschäft einzuführen, namentlich um ebenso wie bei dem Holz und Kohlenhandel während der Winterszeit, wenn der Bierkonsum naturgemäss geringer ist, nicht ganz ohne Absatz zu sein.

Der kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und der Gastwirt.

Sie glaubten, das Publikum mit Leichtigkeit davon überzeugen zu können, dass es sich bei dem direkten Bierbezug aus der Brauerei weit besser stände, als wenn es sich an die Bierhändler wendete. Es musste ja einleuchten: besser konnte der Bierverleger das Bier seinen Kunden auf keinen Fall liefern, als die Brauerei, von der er es selbst bezog, wohl aber bestand die Gefahr der Verfälschung.

Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen, um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.

Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler, Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce, welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist: Den Herren Gastwirten und Restaurateuren liefere ich frei ins Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr.

Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat, wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt.

Für den Flaschenbierhandel kommen diese Geschäfte mit Ausnahme der Cafés und wohl auch der Hotels insofern in Frage, als sie Bier über die Strasse verkaufen. Die Cafés bezogen das Bier, dessen Absatz bei ihnen ja noch mehr als heute Nebengeschäft war, selbst erst vom Bierhändler und beschäftigten sich nur mit dem Ausschank, ebenso die Hoteliers und Gasthofbesitzer.

Im Gegensatz zu den Geschäften dieser Art haben die Bierhändler der zweiten und dritten Kategorie mehr die alte Form des Bierverlags als Lieferungsgeschäft bewahrt. Der Verkauf über die Strasse bildet bei ihnen nur eine Ergänzung zum Versandgeschäft; unter sich sind sie nur durch die Höhe des Umsatzes von einander unterschieden.