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Doch da die Krone Polen bereits zur Ausfechtung ihrer Ansprueche einen Heerhaufen von fuenftausend Mann an der Grenze von Sachsen zusammenzog, und der Erzkanzler, Herr Heinrich von Geusau, erklaerte: "dass Kohlhaasenbrueck, der Ort, nach welchem der Rosshaendler heisse, im Brandenburgischen liege, und dass man die Vollstreckung des ueber ihn ausgesprochenen Todesurteils fuer eine Verletzung des Voelkerrechts halten wuerde": so rief der Kurfuerst, auf den Rat des Kaemmerers, Herrn Kunz selbst, der sich aus diesem Handel zurueckzuziehen wuenschte, den Prinzen Christiern von Meissen von seinen Guetern herbei, und entschloss sich, auf wenige Worte dieses verstaendigen Herrn, den Kohlhaas, der Forderung gemaess, an den Berliner Hof auszuliefern.

Er schuetzte vor, dass die Amnestie, die man diesem Manne angelobt, die Vollstreckung eines Todesurteils an demselben, fueglicher Weise, nicht zulasse; versicherte ihn, dass es, trotz der scheinbaren Strenge, mit welcher man gegen ihn verfahren, nie seine Absicht gewesen waere, ihn sterben zu lassen; und beschrieb ihm, wie trostlos er sein wuerde, wenn der Schutz, den man vorgegeben haette, ihm von Berlin aus angedeihen lassen zu wollen, zuletzt, in einer unerwarteten Wendung, zu seinem groesseren Nachteile ausschlage, als wenn er in Dresden geblieben, und seine Sache nach saechsischen Gesetzen entschieden worden waere.

Der Rat ordnete oeffentliche Dankfeste an und die ersten Maenner der Nobilitaet, Marcus Cato und Quintus Catulus, begruessten den Urheber des Todesurteils mit dem hier zuerst vernommenen Namen eines Vaters des Vaterlandes. Aber es war eine grauenvolle Tat und nur um so grauenvoller, weil sie einem ganzen Volke als gross und preisenswert erschien.

Dieses schnelle und strenge Gericht, machte überall den tiefsten Eindruck; man gedachte der vielfachen Rücksichten, welche der König haben mußte, diese Männer, die heimlichen Vollstrecker des Todesurteils an Parmenion, und diese bedeutende Zahl alter Soldaten, deren er jetzt so sehr bedurfte, zu schonen; die Völker erkannten, daß der König in Wahrheit ihr Beschützer, daß es nicht sein Wille sei, sie wie Knechte behandelt zu sehen; die Satrapen und Befehlshaber dagegen konnten erkennen, was auch sie zu erwarten hätten, wenn sie nicht mit reinem Gewissen vor den Stufen des Thrones zu erscheinen vermochten.

Man denke sich, welchen Dezember und Januar dijenigen verlebten, die, den König zu retten, ausgezogen waren und nun in seinen Prozess nicht eingreifen, die Vollstreckung des Todesurteils nicht hindern konnten. Frankfurt war wieder in deutschen Händen; die möglichsten Vorbereitungen, Mainz wieder zu erobern, wurden eifrigst besorgt. Man hatte sich Mainz genähert und Hochheim besetzt.

Da meinte der Kardinal: »Man kann nicht so leicht voraussagen, ob die Sache günstig oder ungünstig ausgeht, solange man sie überhaupt noch nicht erprobt hat. Aber nach Verkündigung eines Todesurteils könnte ja der Landesherr einen Aufschub der Vollstreckung anordnen und unter Einschränkung der Privilegien der Asylstätten dieses neue Verfahren erproben.

Die ganze Nacht war auf dem Platz bei der Engelsbrücke an den Vorbereitungen dieser grausamen Tragödie gearbeitet worden. Indessen waren alle notwendigen Abschriften des Todesurteils erst um fünf Uhr morgens beendet, so daß man den armen Unglücklichen, die ruhig schliefen, erst um sechs Uhr früh die verhängnisvolle Nachricht ankündigen konnte.