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Der Kanzler, Herr Heinrich von Geusau, vom Pferde herab mild zu ihm gewandt, versprach ihm, in des Kurfuersten Namen, dass sein letzter Wille heilig gehalten werden solle: und forderte ihn auf, auch ueber die uebrigen im Buendel befindlichen Sachen, nach seinem Gutduenken zu schalten.

Kohlhaas befand sich um diese Zeit gerade in Brandenburg, wo der Stadthauptmann, Heinrich von Geusau, unter dessen Regierungsbezirk Kohlhaasenbrueck gehoerte, eben beschaeftigt war, aus einem betraechtlichen Fonds, der der Stadt zugefallen war, mehrere wohltaetige Anstalten, fuer Kranke und Arme, einzurichten.

Denn der wackere Stadthauptmann, Herr Heinrich von Geusau, hatte ihn, auf einem Spaziergange an den Ufern der Spree, von der Geschichte dieses sonderbaren und nicht verwerflichen Mannes unterrichtet, bei welcher Gelegenheit er von den Fragen des erstaunten Herrn gedraengt, nicht umhin konnte, der Schuld zu erwaehnen, die durch die Unziemlichkeiten seines Erzkanzlers, des Grafen Siegfried von Kallheim, seine eigene Person drueckte: worueber der Kurfuerst schwer entruestet, den Erzkanzler, nachdem er ihn zur Rede gestellt und befunden, dass die Verwandtschaft desselben mit dem Hause derer von Tronka an allem schuld sei, ohne weiteres, mit mehreren Zeichen seiner Ungnade entsetzte, und den Herrn Heinrich von Geusau zum Erzkanzler ernannte.

Es traf sich aber, dass die Krone Polen grade damals, indem sie mit dem Hause Sachsen, um welchen Gegenstandes willen wissen wir nicht, im Streit lag, den Kurfuersten von Brandenburg, in wiederholten und dringenden Vorstellungen anging, sich mit ihr in gemeinschaftlicher Sache gegen das Haus Sachsen zu verbinden; dergestalt, dass der Erzkanzler, Herr Geusau, der in solchen Dingen nicht ungeschickt war, wohl hoffen durfte, den Wunsch seines Herrn, dem Kohlhaas, es koste was es wolle, Gerechtigkeit zu verschaffen, zu erfuellen, ohne die Ruhe des Ganzen auf eine misslichere Art, als die Ruecksicht auf einen einzelnen erlaubt, aufs Spiel zu setzen.

Doch da die Krone Polen bereits zur Ausfechtung ihrer Ansprueche einen Heerhaufen von fuenftausend Mann an der Grenze von Sachsen zusammenzog, und der Erzkanzler, Herr Heinrich von Geusau, erklaerte: "dass Kohlhaasenbrueck, der Ort, nach welchem der Rosshaendler heisse, im Brandenburgischen liege, und dass man die Vollstreckung des ueber ihn ausgesprochenen Todesurteils fuer eine Verletzung des Voelkerrechts halten wuerde": so rief der Kurfuerst, auf den Rat des Kaemmerers, Herrn Kunz selbst, der sich aus diesem Handel zurueckzuziehen wuenschte, den Prinzen Christiern von Meissen von seinen Guetern herbei, und entschloss sich, auf wenige Worte dieses verstaendigen Herrn, den Kohlhaas, der Forderung gemaess, an den Berliner Hof auszuliefern.