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Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei, dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen Reue und Leidund bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten

Der Unternehmer, der den Nutzen aus der Arbeit des Arbeiters ziehe, sei auch allein verpflichtet, ihn im Falle des Unfalls voll zu entschädigen. Schließlich verlangte ich, daß bei Feststellung der Entschädigungen aus den Kreisen der beiden beteiligten Parteien Sachverständige in der Form von Geschworenen oder Schöffen hinzugezogen würden, und zwar Unternehmer und Arbeiter in gleicher Stärke.

Aber auch wenn die Mythikoner geplaudert hätten, der General konnte sein Testament nicht mehr entkräften, denn er hatte die Eichen der Au zum letzten Male gesehen. Sein Ende war rasch, dunkel, unheimlich. Eines Abends beim Lichteranzünden ritt er mit seinem Gefolge in ein deutsches Städtchen ein, stieg im einzigen schlechten Wirtshause ab, berief den Schöffen zu sich und ordnete Requisitionen an.

Daraus entsprang der Brauch bei den späteren Land- und Markgerichten, den Gerichtsherrn und seine Leute zu beköstigen, den Schöffen Trank und Speise zu verabreichen und ihnen einen Zinskuchen mit dem hineingebackenen Trinkpfenning auf den Heimweg zu verehren. Die Kosten wurden aus den eingezogenen Bussen bestritten.

Seine Frau, die lange Jahre bei Pfaffen gedient hatte, besaß mancherlei Erfahrung in Sitten und Rechten. Sie verstand sich darauf, daß der Herzog noch am gleichen Tage hingerichtet werden müßte. Der Bürgermeister schwitzte. Die Schöffen drängten, sogleich das Gericht abzuhalten. Der und jener hatte keine Zeit, die Weiber kneiften am Portal des Rathauses, fahrende Musikanten spielten zum Tanz auf.

Er hatte auch jene Weiber besessen, die sie lästerten, die heiligen und die Weiber der Bürgermeister und Schöffen. Er liebte sie noch alle und bewahrte es wie etwas Kostbares, so daß er nie davon sprach. Er sehnte sich fort. Er dachte, wie er sich doch besser von mancherlei trennen sollte, er dachte an sein Haus, still liegen und in die Sonne schauen. Seine Gedanken verwirrten sich.

Auch der Alte fühlte es, er setzte sich wieder, er bekam runde Schultern, in seine Miene trat etwas wie Scham. Zu den Schöffen gewendet, sagte er: „Ich verlange keine Ausnahmestellung, ich unterwerfe mich dem Urteil meiner Mitbürger.“ Worauf denn Diederich, als sei nichts geschehen, in seiner Aussage fortfuhr. Sie war wirklich sehr schonend und machte den besten Eindruck.