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Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung

Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe, welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am 16.

Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung versetzten Städtchen

Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu bestellten Diener bewacht wurde«. Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten.

Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp zum Geständniss willig gemacht sei.

Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht haben.