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Aktualisiert: 14. Juni 2025


Es ist die strengste Wahrheit, wenn ich sage, daß diese Oper fast ohne Unterbrechen diesen ganzen Winter gespielt ward, und daß sie den traurigen Umständen des Unternehmers vollkommen aufgeholfen hatte. Der Enthusiasmus, den sie bei dem Publikum erregte, war bisher ohne Beyspiel; man konnte sich nicht genug daran satt hören.

Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die Unterordnung der Wirtschaftsführung der Carl Zeiss-Stiftung unter größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf, die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung auch auf die Dauer das ausreichende

Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit.

Lohnsystem gehäuften Vorwürfe passen in der Regel nur auf ganz grosse industrielle Unternehmungen und auf solche Geschäfte, bei denen es sich =nur= um arbeitende Hände und um Kapital handelt, während überall dort, wo ein Geschäft oder eine Fabrik durch die schöpferische Thätigkeit eines Einzelnen bestellt, der Mehrgewinn oder die fälschlicherweise sog. »Kapitalprämie« des Unternehmers oder Organisators sehr wohl verdient ist.

Hiervon sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben.

Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen dürfe, sondern in erster Reihe geübt werden müsse unter den Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft fordert.

Wenn jemand dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen Angelegenheiten gehört werden müsse.

Jetzt nicht. Gewaltige Steuern. Atemlose Hetze des Unternehmers nach Verdienst. Sein oder Untergang. Das Tempo eines Kartonagenarbeiters, der, wenn er das Allernötigste verdienen will, jetzt nicht mehr in zwölf Minuten vierzehnhundertmal, sondern sechzehnhundertmal in zehn Minuten denselben Handgriff machen muß, kann der Beschädigte, auch wenn ihm nur ein halber Finger fehlt, nicht einhalten.

Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der Klassengegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen Arbeiter.

Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt keinen andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde Hebung der Rechtslage der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin damit die wichtigsten bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der Abhängigen zu verbessern ohne den Versuch grundsätzlicher

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