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Aktualisiert: 14. Mai 2025
Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich anzuspannen.
Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse sagen sie zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr »Herr im eigenen Haus«.
Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht.
Es begann ein Streit um die Definition des Begriffs »Arbeit«. Ricardo begreift in ihn ein die Tätigkeit des Unternehmers, der Lohnarbeiter und der Angestellten, so daß der Wert bestimmt wird bei ihm eigentlich nicht durch die Arbeit des Lohnarbeiters, des physischen und geistigen Arbeiters, sondern das Produkt ist von dieser Arbeit und dem Unternehmerprofit zusammen.
Es erscheint mithin als sehr dringlich, daß die Reichsgewerbeordnung und wenn sie für den Landbau eine »Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese bald einen Paragraph bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des Inhalts: »Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit.
Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, mittleren Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers dauernd bestehen würde.
Dieser doppelte Standpunkt des »Unternehmers und Kapitalisten« und des »Arbeitersohnes« ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt.
Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten.
Die Tätigkeit dieser Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen zusammengefügt werden alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt.
Die Künstler müssen gehorchen, wenn's ihnen auch noch so schwer wird, und sich's am Ende noch zur Ehre rechnen, wenn sie encored werden, wie man's hierzulande nennt. Am Ende des Konzerts sang ein siebenjähriger Knabe, der Sohn des Unternehmers, ein italienisches Liedchen, gut genug für sein Alter.
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