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Aktualisiert: 14. Juni 2025
Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers, außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.
Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.
Die geschichtliche, also bis zu einer bestimmten Höhe der wirtschaftlichen Entwicklung notwendige Funktion des Unternehmers als treibendes Agens der Produktion ist bei ihr ausgelöscht auch dies wiederum im Widerspruch mit Marx, der im dritten Band seines Buches »Das Kapital«, den allerdings die wenigsten gelesen haben, in einem der letzten dem 24.
Über ihre praktische Wirkung habe ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock schwingen läßt.
Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen.
Man muß in dem sozialen Verhältnis, das in dem Zusammenwirken von Kapital und menschlicher Arbeitskraft entsteht, drei Glieder unterscheiden: die Unternehmertätigkeit, die auf der Grundlage der individuellen Fähigkeiten einer Person oder einer Gruppe von Personen beruhen muß; das Verhältnis des Unternehmers zum Arbeiter, das ein Rechtverhältnis sein muß; das Hervorbringen einer Sache, die im Kreislauf des Wirtschaftslebens einen Warenwert erhält.
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