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Hiervon sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben.

Es wird uns vom Auslande entgegengehalten: eure Industrie ist blühend; eure Gesellschaften zahlen hohe Dividenden; sie emittieren neues Kapital; sie schaffen also grosse neue innere Werte. Auch dieser Schluss ist falsch.

Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der seinem Wesen nach unverteilbar ist, der in guten Zeiten der Verteilung entzogen werden und als Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.

Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich die Hergabe des Kapitals rentiert.

Fourier ist nun weiter der Ansicht, daß in seiner Phalanx die Generosität, welche die reichen Leute üben, wenigstens 7/8 des Betrags ihrer Dividenden, und bei den Mittelleuten die Hälfte derselben umfassen werde, diese also den ärmeren Sozietären zu Gute kommen.

»Wenn die Leute sehen, daß die Herren Direktoren mit vierzig- und fünfzigtausend Mark Gehalt auf Gummirädern fahren und Sektgelage geben und die Aktionäre schmunzelnd enorme Dividenden schlucken, so ists doch kein Wunder, daß sies ihnen auf der einen Seite nachmachen möchten und auf der anderen vor Neid immer rabiater werden.

Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, daß bei uns das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß.

B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit hinausgehen.

Kommissare der Reichsbehörden und der Ministerien haben das unbeschränkte Veto; die Gesellschaften sind gemeinnützig, weder Dividenden noch Liquidationsgewinne dürfen sie verteilen; sie haben neben den gewöhnlichen Organen der Aktiengesellschaften, Vorstand und Aufsichtsrat, noch ein weiteres Organ, eine unabhängige Kommission, die von Handelskammermitgliedern oder Beamten geleitet wird, die Schätzungs- und Verteilungskommission.

Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden daß die Genossenschaft kreditfähig bleibt, neues Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.