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Aktualisiert: 12. Juni 2025


»Waren Eure Herrlichkeit schon beim Staatsrat Feuerbachfuhr der Polizeileutnant fort. »Ich meine heute. Die Exzellenz war nämlich bis jetzt starrköpfig, wollte mit Eurer Herrlichkeit nur schriftlich unterhandeln. Es ist mir endlich gelungen, den eigensinnigen Mann andern Sinnes zu machen

Wenn sie ihn nach seinem Eifer entlohnt hätten, müßte er schon längst Staatsrat sein wohl auch zu seinem eigenen Erstaunen; so hatte er sich, wie seine Kollegen sich ausdrückten, statt eines kleinen Bandes im Knopfloch die Hämorrhoiden ersessen. Natürlich will ich damit nicht behaupten, daß seine Vorgesetzten auf ihn nicht aufmerksam geworden wären.

»Der Herr Graf haben sich aber meine Hilfe doch gefallen lassenerwiderte Hickel. »Wer weiß, ob der Staatsrat ohne mich zu haben gewesen wäre, er versteht es, sich zu verschanzen. Der Herr Graf geruhen das nicht anzuerkennen. Je nunfügte er achselzuckend hinzu, »große Herren haben ihre Launen.« »Wie kommen Sie denn überhaupt dazu, sich zum Zwischenträger anzubieten?« »Zwischenträger?

Staatsrat EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf alles bedeutsamen Einfluß geübt hat und der damalige Chef des Großherzogl.

Sie brauchte nicht einmal einen Entschluß zu fassen; was sie zu tun hatte, stand sogleich und unabänderlich fest. Sie war Braut. Seit sechs Wochen war sie mit einem Petersburger Adeligen, dem Staatsrat Michailowitsch Kussin, verlobt.

Schlag zwölf Uhr verließ er, wie gewöhnlich, das Amt, setzte sich zu Hause, als ob nichts geschehen wäre, zu Tisch und hörte still den Gesprächen zu, die sich ausschließlich um das dem Präsidenten widerfahrene Unglück drehten. »Am letzten Sonntag vor dem Kirchgangplauderte die Lehrerin, »da hab’ ich den Staatsrat gesehen, gerade wie ihm vier Totenweiber begegnet sind.

Aber sowohl diese oppositionellen Velleitaeten der Senatsmajoritaet wie der resultatlose Widerstand der Minoritaet zeigen nur um so deutlicher, dass das Regiment, wie einst von der Buergerschaft auf den Senat, so jetzt von diesem auf die Machthaber uebergegangen und der Senat schon nicht viel mehr war als ein monarchischer, aber auch zur Absorbierung der antimonarchischen Elemente benutzter Staatsrat.

Da dem Senat das Recht zustand, den gefassten Beschluss zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich vorher die Ueberzeugung zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich brachte, in wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner Rat vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung nach dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur Seite zu stehen.

Daraus aber folge nicht, dass man ihm, wegen dieser frevelhaften Selbstrache, Amnestie erteilen muesse: zwei Rechtsbegriffe, die der Doktor Luther sowohl, als auch der Staatsrat zu verwechseln scheine.

Es dauerte eine ganze Weile, bevor er sich zu einer Antwort entschloß. »Garnier? Ja, das ist ein landesflüchtiges Subjekt. In seinem Pamphlet bringt er dieselben sinnlosen Dinge vor wie der Staatsrat, bloß noch verbrämt mit dem windigsten Hofklatsch. Das Machwerk ist nicht der Rede wert

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